Tod einer nahestehenden Person

Eine nahestehende Person ist gestorben

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Ist die Person in Deutschland gestorben?

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Verpflichtend

Grund des Kontakts:
Der (Haus-) Arzt stellt die Todesbescheinigung aus und informiert bei unnatürlicher Todesursache die zuständigen Behörden

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Verpflichtend

Grund des Kontakts:
Sterbefall anzeigen, Sterbeurkunde beantragen als Sterbebescheinigung für die Bestattung entgegennehmen, Leichenpass beantragen zur Überführung aus Deutschland in ein anderes Land Hinweis: Das Standesamt informiert das Nachlassgericht über den Todesfall

Einzureichende Dokumente:

  1. Totenbescheinigung,
  2. Personalausweis und evtl. weitere Dokumente

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Benachrichtigungen

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Verpflichtend

Grund des Kontakts:
Der (Haus-) Arzt stellt die Todesbescheinigung aus und informiert bei unnatürlicher Todesursache die zuständigen Behörden

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Verpflichtend

Grund des Kontakts:
Sterbefall anzeigen

Einzureichende Dokumente:

  1. Totenbescheinigung,
  2. Personalausweis und evtl. weitere Dokumente

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Verpflichtend

Grund des Kontakts:
nimmt Verbindung mit den zuständigen Behörden in Deutschland auf

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Bestattung

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Optional

Grund des Kontakts:
Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten (kann vor oder nach der Bestattung gestellt werden)

Einzureichende Dokumente:

  1. Sterbeurkunde

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Entscheidung für Erdbestattung bzw. Feuerbestattung

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Verpflichtend

Grund des Kontakts:
Antrag auf Erdbestattung

Einzureichende Dokumente:

  1. Verfügung des/der Verstorbenen/ der nächsten Verwandten und weitere Dokumente

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Verpflichtend

Grund des Kontakts:
Antrag auf Einäscherung, Antrag auf Feuerbestattung, Antrag auf Waldbaumbestattung

Einzureichende Dokumente:

  1. Sterbeurkunde,
  2. Verfügung des/der Verstorbenen/ der nächsten Verwandten und weitere Dokumente

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Verpflichtend

Grund des Kontakts:
Antrag auf Seebestattung

Einzureichende Dokumente:

  1. Sterbeurkunde,
  2. Verfügung des/der Verstorbenen/ der nächsten Verwandten und weitere Dokumente

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Klärungen finanzieller Art

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Optional

Grund des Kontakts:
Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten (kann vor oder nach der Bestattung gestellt werden)

Einzureichende Dokumente:

  1. Sterbeurkunde

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Optional

Grund des Kontakts:
Vericherungsansprüche bei Krankenkasse geltend machen, wie z.B. Lebens-, Unfall-, Sterbegeldversicherung

Einzureichende Dokumente:

  1. Sterbeurkunde

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Optional

Grund des Kontakts:
Geltendmachung einer außergewöhlichen Belastung

Einzureichende Dokumente:

  1. Erbschein oder Testament mit Eröffnungsprotokoll

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Bei Angestellten, Arbeitern, selbständig Beschäftigten

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Bedingt verpflichtend

Grund des Kontakts:
Beantragung der

  • ungekürzten Rente des Verstorbenen für die ersten drei Monaten nach dem Tod (Sterbevierteljahr)
  • Erziehungsrente
  • Halbwaisenrente (bis 18 Jahre)
  • Vollwaisenrente (bis 18 Jahre)
  • Halbwaisenrente (bis 27 Jahre)
  • Vollwaisenrente (bis 27 Jahre)
  • großen oder kleinen Witwenrente

Einzureichende Dokumente:

  1. Sterbeurkunde und weitere Dokumente

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Bei Beamtinnen und Beamten

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Bedingt verpflichtend

Grund des Kontakts:

  • Beantragung Bezüge für den Sterbemonat
  • Beantragung Sterbegeld (in zweifacher Höhe der Dienstbezüge)
  • Witwen/Witwergeld
  • Waisengeld
  • Unterhaltsbeitrag im Falle einer sogenannten Nachheirat (nach Ruhestandseintritt und nach Vollendung des 65. Lebensjahres)

Einzureichende Dokumente:

  1. Sterbeurkunde und weitere Dokumente

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Erben (das Standesamt informiert das Nachlassgericht über den Todesfall)

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Erben mit Testament: das öffentliche Testament ist bei dem Nachlassgericht hinterlegt, das eigenhändige Testament ist an das Nachlassgericht weiterzuleiten

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Bedingt verpflichtend

Grund des Kontakts:
Nachlassgericht am letzten Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort des Erblassers/ der Erblasserin bzw. Amtsgericht in Berlin-Schöneberg, wenn der letzte Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland war oder die verstorbene Person innerhalb Deutschlands ohne festen Wohnsitz war

  • Testamentseröffnung bei hinterlegtem (öffentlichen) als auch privat verwahrtem (eigenhändigen) Testament,
  • Beantragung Erbschein (der Erbschein beurkundet die Rechtsnachfolge des Erblassers/ der Erblasserin und den Umfang des Erbes),
  • Beim Erben von Vermögenswerten informiert das Nachlassgericht das Finanzamt über das erbschaftssteuerpflichtige Erbe,
  • Beim Erben von Grundstücken Informiert das Nachlassgericht das Grundbuchamt

Einzureichende Dokumente:

  1. Testament,
  2. notariell beurkundete Verfügung von Todes wegen oder das Eröffnungsprotokoll der Testamentseröffnung

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Erbe von Grundstücken ohne Testament

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Bedingt verpflichtend

Grund des Kontakts:
Erben ohne Testament. Eintrag ins Grundbuch von geerbten Grundstücken

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Ohne Testament: Pflicht zur Selbstanzeige bei Erbschaft ohne Testament

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Bedingt verpflichtend

Grund des Kontakts:
Anzeigepflichten gegenüber dem Finanzamt in Zusammenhang mit einer Erbschaft von Vermögenswerten ohne Testament

Einzureichende Dokumente:

  1. Erbschein oder Eröffnungsprotokoll der Testamentseröffnung

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Erbe ausschlagen grundsätzlich innerhalb einer Frist von 6 Wochen

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Bedingt verpflichtend

Grund des Kontakts:
Abgabe einer Erbausschlagungserklärung

Einzureichende Dokumente:

  1. Unterschriftsbeglaubigung

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Optional

Grund des Kontakts:
Abgabe einer Erbausschlagungserklärung

Einzureichende Dokumente:

  1. Unterschriftsbeglaubigung

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Benachrichtigen

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Bedingt verpflichtend

Grund des Kontakts:
Kündigung des Versicherungsschutzes

Einzureichende Dokumente:

  1. Sterbeurkunde

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Abmeldungen

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Bedingt verpflichtend

Grund des Kontakts:
Rundfunkgebühr abmelden

Einzureichende Dokumente:

  1. Sterbeurkunde

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Bedingt verpflichtend

Grund des Kontakts:
Fahrzeug abmelden / ummelden

Einzureichende Dokumente:

  1. Sterbeurkunde

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Bedingt verpflichtend

Grund des Kontakts:
Abmeldung von Rente / Waisenrente

Einzureichende Dokumente:

  1. Sterbeurkunde

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Bedingt verpflichtend

Grund des Kontakts:
ALG I oder ALG II abmelden

Einzureichende Dokumente:

  1. Sterbeurkunde

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Bedingt verpflichtend

Grund des Kontakts:
Sozialhilfe abmelden

Einzureichende Dokumente:

  1. Sterbeurkunde

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Bedingt verpflichtend

Grund des Kontakts:
Wohngeld abmelden

Einzureichende Dokumente:

  1. Sterbeurkunde

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Bedingt verpflichtend

Grund des Kontakts:
BAföG abmelden

Einzureichende Dokumente:

  1. Sterbeurkunde

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Bedingt verpflichtend

Grund des Kontakts:
Kindergeld abmelden

Einzureichende Dokumente:

  1. Sterbeurkunde

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Tod einer nahestehenden Person
Eine nahestehende Person ist gestorben Ist die Person in Deutschland gestorben? Arzt Kommunalverwaltung: Standesamt (Sterbeort) Benachrichtigungen Arzt Deutsche Botschaft oder ein Konsulat bzw. Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland Auswärtiges Amt Bestattung Amt für Soziales Entscheidung für Erdbestattung bzw. Feuerbestattung Kommunalverwaltung: Friedhofsträger Kommunalverwaltung (Einäscherungsort) Kommunalverwaltung (Heimathafen Bestattungsschiff) Klärungen finanzieller Art Amt für Soziales Krankenkasse Finanzamt Bei Angestellten, Arbeitern, Selbständigen Rentenversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse des Bundes) Bei Beamten Zuständige Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst Erben (das Standesamt informiert das Nachlassgericht über den Todesfall) Erben mit Testament: das öffentliche Testament ist bei dem Nachlassgericht hinterlegt, das eigenhändige Testament ist an das Nachlassgericht weiterzuleiten Nachlassgericht Erbe von Grundstücken ohne Testament Kommunalverwaltung: Grundbuchamt Ohne Testament: Pflicht zur Selbstanzeige bei Erbschaft ohne Testament Finanzamt Erbe ausschlagen grundsätzlich innerhalb einer Frist von 6 Wochen Nachlassgericht Notar Benachrichtigen Krankenkasse Abmeldungen Rundfunkbeitragsservice Kommunalverwaltung: Zulassungsbehörde Deutsche Rentenversicherung Agentur für Arbeit Amt für Soziales Wohngeldstelle BAföG-Amt Familienkasse

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