Verpflichtend
Grund des Kontakts:
Sterbefall anzeigen, Sterbeurkunde beantragen als Sterbebescheinigung für die Bestattung entgegennehmen, Leichenpass beantragen zur Überführung aus Deutschland in ein anderes Land
Hinweis: Das Standesamt informiert das Nachlassgericht über den Todesfall
Einzureichende Dokumente:
Bedingt verpflichtend
Grund des Kontakts:
Beantragung der
Einzureichende Dokumente:
Bedingt verpflichtend
Grund des Kontakts:
Einzureichende Dokumente:
Bedingt verpflichtend
Grund des Kontakts:
Nachlassgericht am letzten Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort des Erblassers/ der Erblasserin bzw. Amtsgericht in Berlin-Schöneberg, wenn der letzte Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland war oder die verstorbene Person innerhalb Deutschlands ohne festen Wohnsitz war
Einzureichende Dokumente: