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Wirtschaftsbeziehungen

Interessiert sich ein Unternehmen für öffentliche Aufträge, ist die Teilnahme an Ausschreibungs­verfahren notwendig. Häufig unter­liegen die Angebote umfang­reichen Anforderungen und erfordern entsprechende Nachweise zur Eignung des Antrag­stellers. Weiterhin unterhalten viele Unter­nehmen Wirtschafts­beziehungen ins Ausland. Für den Import und Export von Waren müssen diese für die Grenzüberschreitung angemeldet bzw. auch genehmigt werden. In bestimmten Fällen sind Abgaben (bspw. Verbrauch­steuern) zu leisten und Daten an die amtliche Statistik zu übermitteln. Beim Handel mit Waren aus Nicht EU-Ländern sind zusätzliche Anforderungen zu erfüllen.

Themen in diesem Bereich

Teilnahme an Ausschreibungsverfahren

Unternehmen, die öffentlich ausgeschriebene Aufträge übernehmen wollen, müssen einen Nachweis erbringen, dass sie geeignete Anbieter von Leistungen sind. Mit einer Präqualifizierung kann die Teilnahme an Ausschreibungs­verfahren vereinfacht werden.

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Import / Export

Die Warenein- bzw. ausfuhr erfordert vor allem Kontakt mit den Zollbehörden sowie den Finanzämtern. Je nach Art der Ware sind zudem weitere Behördenkontakte notwendig.

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