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Wissenswertes zur Lebenslagenbefragung

Warum gibt es Befragungen zur Zufriedenheit mit den behördlichen Dienst­leistungen in Deutschland?
Wer befragt die betroffenen Personen und Unternehmen?
Wie wurden die Themen zur Befragung ausgewählt?
Wer wird befragt?


Warum gibt es Befragungen zur Zufriedenheit mit den behördlichen Dienst­leistungen in Deutschland?

Gutes Recht ist Grundpfeiler für Freiheit, Gerechtigkeit, Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und politische Stabilität in Deutschland. Die Qualität des Rechts zeigt sich in seiner praktischen Anwendung. Es muss daher einfach, verständlich und zielgenau sein. Der Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Unternehmen bei der Befolgung des geltenden Rechts ist auf das Notwendigste zu beschränken. Ein Ziel der Bundesregierung ist es darum, den mit Regelungen verbundenen Erfüllungsaufwand zu verringern und sich dabei besonders auf Bereiche zu konzentrieren, in denen die Entlastungen für Betroffene auch tatsächlich spürbar sind. Spätestens dann, wenn eine Behörde aufgesucht werden muss, nehmen die Betroffenen Bürokratie direkt vor Ort wahr. Beispiels­weise bringen die Geburt eines Kindes, eine Hochzeit, aber auch tragische Anlässe wie der Tod einer nahestehenden Person oder der Verlust des Arbeitsplatzes solche Kontakte mit Behörden und Ämtern mit sich. Auch Unternehmen sind in verschiedenen Situationen wie z.B. der Gründung oder der Insolvenz betroffen.

Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltung mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen merklich zu verbessern. Daher werden Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen alle zwei Jahre befragt, wie zufrieden sie mit den behördlichen Dienstleistungen in Deutschland sind. Die Regelmäßigkeit der Befragung ermöglicht, die Ergebnisse in Form einer Zeitreihe fortzuschreiben und damit Entwicklungen in den Zufriedenheitswerten sichtbar zu machen.

Wer befragt die betroffenen Personen und Unternehmen?

Das Statistische Bundesamt befragt im Auftrag der Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, wie sie die Zusammenarbeit mit Behörden und Ämtern bei bestimmten Ereignissen wahrnehmen. Dieser Ansatz stellt die Sicht der Menschen in den Mittelpunkt. Er soll gewährleisten, dass sich die Bundesregierung bei ihren Maßnahmen mit den Bereichen befasst, die aus Sicht von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen am dringlichsten sind.

Die Konzipierung, Fragebogenentwicklung und Auswertung erfolgt im Statistischen Bundesamt, die Durchführung der telefonischen Interviews wurde öffentlich ausgeschrieben und an Ipsos GmbH vergeben.

Wie wurden die Themen zur Befragung ausgewählt?

Für die Untersuchung wurden Kontakte mit Behörden anhand besonderer Ereignisse im privaten oder wirtschaftlichen Lebenslauf zusammengefasst. Das Statistische Bundesamt befragte 2015 vorab 1 000 Bürgerinnen und Bürger wie zufrieden sie mit der Verwaltung bei bestimmten Ereignissen waren. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurden aus insgesamt 33 Ereignissen die 20 bedeutendsten für die weitere Untersuchung ausgewählt – so z.B. die Geburt eines Kindes, der Tod einer nahe­stehenden Person oder Arbeitslosigkeit. Auf Seiten der Unternehmen beschrieben Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften, welche Ereignisse aus ihrer Sicht betrachtet werden sollten. Hier wurden von 21 Anlässen 10 ausgewählt – etwa die Gründung eines Unternehmens oder das Einstellen von Beschäftigten.

Die Bedeutung der einzelnen Lebenslagen verändert sich im Laufe der Zeit. Um dies zu berücksichtigen, wurde die Auswahl der Lebenslagen angepasst. Bei der Lebenslagenbefragung 2021 wurden 22 Lebenslagen der Bürgerinnen und Bürger ausgewählt und 11 Lebenslagen der Unternehmen. Um eine Vergleichbarkeit über die Zeit zu gewährleisten, wurden die Anpassungen auf ein Mindestmaß begrenzt.

Für die ausgewählten Ereignisse erstellte das Statistische Bundesamt Übersichten der jeweils notwendigen Behördengänge. Auch hier stand die Sicht der Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen im Mittelpunkt. Deshalb wurden diese Darstellungen gemeinsam mit Personen erarbeitet, die vor kurzem vom jeweiligen Ereignis betroffen waren. Auf dieser Grundlage entschied das Statistische Bundesamt für jedes Ereignis, welche Behörden im Schwerpunkt der Hauptbefragung stehen sollen. Bei der Eheschließung bzw. Eintragung einer Lebenspartnerschaft handelte es sich beispielsweise um das Standesamt.

Zu den Lebenslagen der Bürgerinnen und Bürger
Zu den Lebenslagen der Unternehmen

Wer wird befragt?

Für die aktuelle Untersuchung hat Ipsos GmbH Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu einzelnen Situationen und ihrer Zufriedenheit mit ausgewählten Behörden befragt. Die Befragten nehmen eine Bewertung entlang bestimmter Gesichts­punkte wie der Verständlichkeit des Rechts, den Möglichkeiten der digitalen Verwaltung oder auch von Öffnungs- und Warte­zeiten vor.

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