Patente und Marken sind essenziell für den Schutz geistigen Eigentums und die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Eine Marke schützt die Identität von Produkten oder Dienstleistungen, während Patente technologische Innovationen absichern. Beide Instrumente sind in einem wettbewerbsintensiven Umfeld wie Deutschland von großer Bedeutung.
Für die Beantragung von Marken und Patenten müssen unterschiedliche Behörden kontaktiert werden. Marken werden beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht, während Patente sowohl national beim DPMA als auch international bei entsprechenden Organisationen wie dem Europäischen Patentamt (EPA) oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) angemeldet werden können. Der Schutz geistigen Eigentums erfordert daher enge Zusammenarbeit mit den relevanten Behörden und eine präzise rechtliche Vorgehensweise.
Beratung in der Forschungs- und Entwicklungsphase
Im Vorfeld der Aufnahme einer speziellen Forschungs-und Entwicklungsarbeit können sich Unternehmen bei unterschiedlichen Behörden über den aktuellen Stand der Forschung informieren.
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) können online Informationen über den Stand der Schutzrechte (Patent, Marke, Gebrauchsmuster, Design) eingeholt werden. Das DPMA bietet hierzu mit den Datenbanken DPMAregister und DEPATISnet entsprechende Recherchemöglichkeiten an. So informiert zum Beispiel die Datenbank DPMAregister über bereits erteilte Schutzrechte sowie über Angaben, in welchem Verfahrensstand sich die Anmeldung bzw. das Schutzrecht aktuell befindet. Zudem kann mit DEPATISnet in einem Dokumentenarchiv mit patentamtlichen Veröffentlichungen zu technischen Schutzrechten aus aller Welt recherchiert werden.
Patentinformationszentren (PIZ)
Insgesamt 19 Patentinformationszentren (PIZ) informieren über den gewerblichen Rechtsschutz. Die PIZ sind anerkannte regionale Kooperationspartner des DPMA. Unterschiedliche Träger, wie zum Beispiel Universitäten oder Industrie- und Handelskammern nehmen die Aufgaben eines PIZ wahr und informieren unter anderem über das Anmeldeverfahren für die gewerblichen Schutzrechte.
Förderportal des Bundes
Das Förderportal des Bundes bietet einen Überblick zu ausgewählten Themen im Bereich der Projektförderung des Bundes sowie Informationen zu Förderangeboten, Datenbanken mit aktuellen Forschungsvorhaben und den Zugang zu Formularen. Darüber hinaus ermöglicht die dort aufgelistete Online-Förderdatenbank des Bundes einen Überblick über die Förderprogramme der Länder und der Europäischen Union.
Normungsorganisationen
In der Forschung und insbesondere bei der Produktentwicklung ist eine enge Zusammenarbeit mit den Normungsorganisationen in Bezug auf die Vermarktung von großer Bedeutung. Unternehmen, die sich an der Normungsarbeit beteiligen, können dadurch Forschungsrisiken und Entwicklungskosten senken. Im Bereich der Normung--Normung bezeichnet die Formulierung, Herausgabe und Anwendung von Regeln, Leitlinien oder Merkmalen durch eine anerkannte Organisation und deren Normengremien. Sie sollen auf den gesicherten Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung basieren und auf die Förderung optimaler Vorteile für die Gesellschaft abzielen. Die Festlegungen werden mit Konsens erstellt und von einer anerkannten Institution angenommen. stehen den Unternehmen insbesondere die Fachkenntnisse des Deutschen Instituts für Normung (DIN)--Das Deutsche Institut für Normung ist auf Grund eines Vertrages mit der Bundesrepublik Deutschland als die nationale Normungsorganisation unter den europäischen und internationalen Normungsorganisationen anerkannt. Das DIN ist ein eingetragener Verein und wird privatwirtschaftlich getragen. oder des Vereins VDE--Der VDE ist ein eingetragener Verein, der u.a. Unternehmen bei der Normung auf dem Gebiet der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik unterstützt. Mit dem VDE-Zeichen werden Sicherheitsstandards und Verbraucherschutz zertifiziert. (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik) und hier insbesondere die entwicklungsbegleitende Normung (EBN) zur Verfügung. Auch das europäische Komitee für Normung (CEN--Comité Européen de Normalisation) und die internationale Normungsorganisation (ISO--Internationale Organisation für Normung) sowie die internationale Normungsorganisation für Normen im Bereich der Elektrotechnik und Elektronik IEC--Internationale Elektrotechnische Kommission bieten Unterstützung an.
Schutz der Forschung
Wirtschaftlich erfolgreiche Ideen werden häufig kopiert. Zum Schutz der eigenen Forschungsergebnisse kann eine fremde Nutzung durch Schutzrechte, wie zum Beispiel Patente, Lizenzen oder EU-Gütezeichen eingeschränkt werden.
Patente
Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes Schutzrecht einer Erfindung. Es verleiht dem Inhaber ein räumlich begrenztes und zeitlich befristetes Recht, die patentierte Erfindung alleine zu nutzen und anderen die Nutzung zu verbieten.
Patentanmeldungen, Patentanträge und Anträge zur Verlängerung eines Patents können beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) bzw. dem Europäischen Patentamt (EPA) gestellt werden. Eine gesonderte Stellung unter den Patenten nehmen sogenannte computerimplementierte und biotechnologische Erfindungen ein. Auch diese Erfindungen können unter bestimmten Voraussetzungen patentiert werden. Zudem werden Patentanmeldungen und Patenterteilungen veröffentlicht. Damit können Doppelentwicklungen und die Verletzung fremder Schutzrechte vermieden werden.
Darüber hinaus können beim DPMA weitere Schutzrechte von Gebrauchsmustern--Das Gebrauchsmuster ist maximal zehn Jahre lang geschützt. Hierin besteht ein wesentlicher Unterschied zum Patent; ein Patentschutz kann bis zu zwanzig Jahre aufrechterhalten werden. Im Unterschied zum Patent gibt es keine europäische Gebrauchsmusteranmeldung. Eine internationale Gebrauchsmusteranmeldung ist ebenfalls nicht möglich. Jedoch dauert die Prüfung und Erteilung eines Patents in der Regel einige Jahre. Dagegen kann das Gebrauchsmuster bereits wenige Wochen nach der Anmeldung im Register eingetragen werden, wenn die eingereichten Unterlagen den Vorschriften des Gebrauchsmustergesetzes entsprechen und die Anmeldegebühr fristgemäß eingegangen ist. Mit der Eintragung in das Register tritt das Schutzrecht für den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland in Kraft., Marken--Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können zum Beispiel Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben und Hörzeichen sein. Eine Marke ist unbegrenzt verlängerbar. und Designs--Ein eingetragenes Design gewährt ein zeitlich begrenztes Monopol auf die Form und farbliche Gestaltung eines Produkts. Der Schutz entsteht durch Eintragung des Designs in das vom Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register und gilt im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Schutzdauer eines eingetragenen Designs beträgt maximal 25 Jahre. Beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Designs gelten ausschließlich für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Eine Weiterleitung an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) oder die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) durch das DPMA ist gegen Gebühr möglich. beantragt werden.
Mit DPMAdirektPro können alle Schutzrechte online angemeldet werden. Die hierfür benötigte Software wird vom DPMA kostenlos zur Verfügung gestellt. Zudem besteht für die Anmeldung von Marken und Designs die Möglichkeit, diese auch über DPMAdirektWeb ohne zusätzliche Software und Signaturkarte anzumelden.
Ein Patent entsteht nicht automatisch mit der Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Erst nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsverfahren und mit der Veröffentlichung der Patenterteilung im Patentblatt entsteht der Patentschutz. Im Prüfverfahren wird zum Beispiel geprüft, ob der angemeldete Gegenstand für Fachleute neu ist. Ein erteiltes Patent wirkt maximal zwanzig Jahre lang. Es gibt jedoch Ausnahmen für Arznei- und Pflanzenschutzmittel.
Außerdem sind zur Anmeldung und Aufrechterhaltung der Schutzrechte für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs Gebühren an das Patent- und Markenamt zu zahlen. Darüber hinaus sind bestimmte Änderungen an das Patentregister zu melden wie zum Beispiel der Wechsel des Patentinhabers.
Patentanmeldungen außerhalb von Deutschland
Zudem unterliegen Patente dem Territorialitätsprinzip und gelten nur in dem Land, für das sie erteilt wurden. Zusätzlich können Patentanmeldungen auf andere Länder ausgedehnt werden. Für europäische Patente ist das Europäische Patentamt (EPA) zu kontaktieren. Das EPA führt ein eigenständiges Europäisches Patenterteilungsverfahren durch. Grundlage hierfür ist das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ). Eine internationale Anmeldung kann beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Übermittlungsbehörde eingereicht werden. Das DPMA übermittelt die Anmeldung an die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO). Diese steuert das weitere internationale Verfahren. Zudem bietet das DPMA die Möglichkeit mit einem Beschleunigungsantrag nach dem Global Patent Prosecution Highway (GPPH), Erfindungen international zu schützen lassen.
Lizenzen
Ein Patent erleichtert dem Inhaber den wirtschaftlichen Nutzen aus seiner Erfindung zu ziehen und hierdurch seine Entwicklungstätigkeit zu finanzieren. Dazu kann gegenüber dem DPMA schriftlich eine Lizenzbereitschaftserklärung abgegeben werden. Nach Erfindungen, für die eine Lizenzbereitschaftserklärung abgegeben wurde, kann online in der DPMA-Registerdatenbank recherchiert werden. Kommt es zu einem Abschluss von Patentlizenzverträgen, wird das Recht der Verwertung übertragen, im Gegenzug sind Lizenzgebühren zu entrichten.
EU-Gütezeichen
Zum EU-weiten Schutz geografischer Herkunftsangaben und traditioneller Spezialitäten können für bestimmte Agrarprodukte und Lebensmittel geschützte Bezeichnungen, sogenannte EU-Gütezeichen, beantragt werden. Dazu zählen die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.), die geschützte geografische Angabe (g.g.A.) und die garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.) und speziell für Wein die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) sowie die geschützte geografische Angabe (g.g.A.).
Bei der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) wie zum Beispiel „Allgäuer Bergkäse“ müssen alle Produktionsschritte in dem fraglichen Gebiet erfolgen. Dagegen reicht es bei der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) wie zum Beispiel „Nürnberger Lebkuchen“ aus, wenn die Produktion in Nürnberg stattfindet, die Zutaten können aus einer anderen Region stammen. Bei der garantiert traditionellen Spezialität (g.t.S.) ist der Produktionsprozess an kein Gebiet gebunden, entscheidend ist allein, dass dem traditionellen Rezept oder Herstellungsverfahren gefolgt wird. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise die "Heumilch" oder der Serrano-Schinken; beide Produkte können auch in Deutschland produziert werden.
Der Antrag auf den Eintrag des EU-Gütezeichens einer geografischen Angabe/oder Ursprungsbezeichnung ist beim DPMA einzureichen. Die Prüfung erfolgt zweistufig, zunächst auf nationaler Ebene durch das DPMA und anschließend auf Unionsebene durch die EU-Kommission, die auch die Eintragung vornimmt.
Der Antrag auf den Eintrag des EU-Gütezeichens einer garantiert traditionellen Spezialität (g.t.S.) sowie für die EU-Gütezeichen für Wein, die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) und die geschützte geografische Angabe (g.g.A.) sind bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einzureichen. Die Prüfung erfolgt zweistufig, zunächst auf nationaler Ebene durch das BLE und anschließend auf Unionsebne durch die EU-Kommission, die auch die Eintragung vornimmt.
Alle Produkte mit Gütesiegel können in der Datenbank der Europäischen Kommission eAmbrosia recherchiert werden.
Schutz einer Pflanzensorte
Beim Bundessortenamt kann der Schutz einer Pflanzensorte--Sorte ist ein Begriff aus der Pflanzenzüchtung. Aus einer bestimmten Pflanzenart können verschiedene neue Sorten gezüchtet werden. Diese Sorten haben dann unterschiedliche Eigenschaften. So wurde zum Beispiel aus der Art Stangenbohne die Sorte „Blauhülsig“ gezüchtet. beantragt werden. Der Sortenschutz ist ein dem Patent vergleichbares Ausschließlichkeitsrecht und schützt das geistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen. Der Sortenschutz dient somit unter anderem der Pflanzenzüchtung und dem züchterischen Fortschritt in Landwirtschaft und Gartenbau. Alle Züchterinnen bzw. Züchter oder Entdeckerinnen und Entdecker einer neuen Sorte können beim Bundessortenamt den Sortenschutz auf der Grundlage des Sortenschutzgesetzes (SortG) beantragen. Die Dauer des Sortenschutzes beträgt grundsätzlich 25 Jahre und bei bestimmten Sorten, wie zum Beispiel Hopfen, Kartoffeln und Reben, 30 Jahre. Für die Dauer des Sortenschutzes wird vom Bundessortenamt eine Jahresgebühr erhoben. Für einen Sortenschutz innerhalb der Europäischen Union können beim Gemeinschaftlichen Sortenamt (CPVO) Schutzrechte beantragt werden.
Konformitätsbewertungen
Anforderungen an die Qualität von Waren und Dienstleistungen nehmen angesichts der Liberalisierung des Welthandels sowie der steigenden Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern, Unternehmen sowie Gesetzgebern stetig zu. Objektive Prüfungen, Inspektionen oder Zertifizierungen sind daher von großer Bedeutung. Konformitätsbewertungen stellen sicher, dass die überprüften Produkte, Verfahren, Dienstleistungen oder Systeme hinsichtlich ihrer Qualität und Sicherheit die definierten Anforderungen einhalten, einem technischen Mindestniveau entsprechen und mit den Vorgaben entsprechender Gesetze und EU-Richtlinien bzw. EU-Verordnungen konform sind.
Näher eingegangen wird hier auf die Konformitätsbewertungen durch CE-Kennzeichnung (Conformité Européenne bzw. Europäische Konformität), Zertifizierung durch GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) sowie weitere Zertifizierungsmöglichkeiten.
Die CE-Kennzeichnung ist eine produktspezifisch gesetzlich vorgeschriebene Erklärung des Herstellers oder Inverkehrbringers, dass die europäischen Vorgaben (Richtlinien und / oder Verordnungen) eingehalten werden.
Mit einer Zertifizierung durch ein GS-Zeichen bescheinigt der Hersteller oder Inverkehrbringer die Produktsicherheit des geprüften Produktes.
Weitere Zertifizierungsstellen wie die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder der TÜV (Technischer Überwachungsverein) vergeben Zertifikate, mit denen der Hersteller oder Inverkehrbringer die Einhaltung bestimmter Anforderungen wie beispielsweise Qualität, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nachweisen kann.
CE-Kennzeichnung
Viele Produkte benötigen eine CE-Kennzeichnung, bevor sie in der EU verkauft werden dürfen.
EU-Richtlinien bzw. EU-Verordnungen legen für zahlreiche Produkte Mindestanforderungen fest, die vom Hersteller zu erfüllen und durch CE-Kennzeichnung nachzuweisen sind. Das CE-Zeichen ist ein Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt. Mit der CE-Kennzeichnung soll der freie Warenverkehr innerhalb der EU gewährleistet werden.
Eine Kennzeichnungspflicht besteht nur dann, wenn dies durch entsprechende EU-Vorschriften vorgeschrieben ist und in nationales Recht umgesetzt wurde. In Deutschland sind diese beispielsweise das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), das Bauproduktengesetz (BauPG) und das Medizinproduktegesetz (MPG). Konformitätsbewertungsverfahren sind vom Hersteller der betroffenen Produktgruppen vor dem erstmaligen Inverkehrbringen durchzuführen. Durch ein Konformitätsbewertungsverfahren muss der Hersteller zum Beispiel nachweisen, dass grundlegende Sicherheitsanforderungen eingehalten werden. Die CE-Kennzeichnung ist in Eigenverantwortung des Herstellers anzubringen. Der Hersteller bestätigt damit, dass sein Produkt den Anforderungen der für das jeweilige Produkt geltenden EU-Regelung entspricht. In Abhängigkeit vom jeweiligen Produkt sind Konformitätsbewertungsstellen (Labore, Zertifizierungsstellen und Inspektionsstellen) in das Verfahren einzubeziehen. In der Nando-Datenbank auf den Seiten der Europäischen Kommission sind Konformitätsbewertungsstellen gespeichert.
Für behördliche Überprüfungen muss der Hersteller eine technische Dokumentation zusammenstellen. Dazu ist eine Betriebsanleitung, Gebrauchsanweisung bzw. eine Montageanleitung zu erstellen. Anhand der technischen Dokumentation kann die Übereinstimmung des Produkts mit den grundlegenden Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen nachgewiesen werden. Sie ist zusammen mit der Konformitätserklärung der zuständigen nationalen Behörde auf Anfrage vorzulegen.
Die CE-Kennzeichnung ist kein „Prüfsiegel“, sondern eine Erklärung des Herstellers oder Inverkehrbringers, dass alle europäischen Vorgaben (Richtlinien und/oder Verordnungen) eingehalten werden. Zudem erfolgt eine CE-Kennzeichnung nur bei Produkten, bei denen dies durch Rechtsvorschriften vorgesehen ist. Vom Portal der Europäischen Kommission können Bilddateien des CE-Logos heruntergeladen werden.
GS-Zertifizierung der Produktsicherheit
Das GS-Zeichen (steht für geprüfte Sicherheit) ist ein gesetzlich geregeltes Gütesiegel für Produktqualität, das unter anderem auch der Werbung und Absatzförderung dient.
Es bescheinigt die Produktsicherheit des geprüften Produktes gemäß den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Hersteller können das GS-Zeichen bei der produktspezifischen GS-Stelle beantragen. So darf beispielsweise durch das Produkt die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet werden. Um das GS-Zeichen anbringen zu dürfen und ein produktbezogenes Zertifikat zu erhalten, muss der Hersteller sein Produkt von einer zugelassenen Prüfstelle (GS-Stelle) einer Baumusterprüfung unterziehen. Das GS-Zeichen darf von den GS-Stellen auf Antrag nur vergeben werden, wenn durch das Produkt die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet werden und sowohl das Produkt als auch die Fertigungsstätte den Anforderungen der jeweiligen Mindeststandards genügt. Darüber hinaus setzt die Vergabe des GS-Zeichens voraus, dass die Rechtsvorschriften hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit bei der Herstellung eingehalten werden. Die Geltungsdauer der Zuerkennung für die Nutzung des GS-Zeichens ist auf höchstens fünf Jahre beschränkt. Danach kann der Hersteller eine erneute Überprüfung durchführen lassen.
Das GS-Siegel ist ein Prüfzeichen, das von unabhängigen Prüfstellen vergeben wird. Diese werden von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) benannt. GS-Prüfstellen sind beispielsweise der TÜV oder die DEKRA. Mit der Datenbank der GS-Stellen der Bundesanstalt für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin kann nach spezifischen GS-Prüfstellen gesucht werden.
Die Vergabeanforderungen an das GS-Zeichen sind zwar gesetzlich geregelt, aber im Gegensatz zur CE-Kennzeichnung freiwillig in der Anwendung.
Zertifizierungen weiterer Qualitätsmerkmale
Eine Zertifizierung bezeichnet ein Verfahren, mit dessen Hilfe die Einhaltung bestimmter Anforderungen zum Beispiel in Bezug auf Umweltschutz, Qualität, Sicherheit, Leistung und Zuverlässigkeit nachgewiesen wird.
Grundlage für eine Zertifizierung ist neben den gesetzlichen Anforderungen, die erfüllt sein müssen, das Zertifizierungsprogramm, welches geeignete Prüfkriterien mit einem Verfahren zur Durchführung von Zertifizierungen verbindet. So können durch Zertifikate besondere Qualitätsmerkmale eines Produkts, eines Systems (z. B. Energiemanagementsystem) oder des Personals (Qualitätsmanagement) bescheinigt werden. Mit erfolgreicher Zertifizierung dürfen sich Produkte, Systeme und das Personal mit den zertifikatsspezifischen Symbolen ausweisen.
Zertifizierungen werden oft zeitlich befristet von unabhängigen Zertifizierungsstellen wie z. B. TÜV, DEKRA oder der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) vergeben und hinsichtlich der Standards kontrolliert.
Das Vertrauen in Zertifikate ist abhängig von der Kompetenz desjenigen, der die Bewertungsleistung erbringt. Zertifizierungsstellen belegen die Qualität ihrer Arbeit daher häufig durch eine Akkreditierung. Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist eine privatwirtschaftliche Organisation, die beliehene hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Mit einer Akkreditierung bestätigt die DAkkS, dass die Zertifizierungsstellen ihre Aufgaben fachkundig und nach geltenden Anforderungen erfüllen.
Weiterführende Informationen in der Lebenslage Forschung und Entwicklung.