In der Forschung und Entwicklung werden wissenschaftliche oder technologische Fragen geklärt und anschließend mit dem gewonnenen Erkenntnisstand umgesetzt.
Mit Investitionen in Fortschritt und Entwicklung können sich Unternehmen für den Wettbewerb auf den nationalen und internationalen Markt gut vorbereiten. Deswegen ist Forschung und Entwicklung besonders in einem Land wie Deutschland, das von Industrie und Hightech geprägt ist, sehr wichtig.
Unter Forschung und Entwicklung versteht man die systematische Suche nach neuen Erkenntnissen und deren Umsetzung auf Basis wissenschaftlicher Methoden. Der Begriff „Forschung“ bezieht sich auf den Erwerb neuer Kenntnisse und der Begriff „Entwicklung“ auf die Anwendung und Umsetzung der Forschungsergebnisse. Neue Produkte und Dienstleistungen kommen selten direkt aus der Grundlagenforschung auf den Markt, sondern durchlaufen zunächst eine entsprechende Anwendungsforschung. Forschungsprojekte erstrecken sich häufig über 5 bis 10 Jahre, während Entwicklungsprojekte meist eine Dauer von 1 bis 3 Jahren haben.
Unternehmen, die auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung tätig sind, haben diverse Kontakte mit staatlichen Behörden.
Beratung in der Forschungs- und Entwicklungsphase
Im Vorfeld der Aufnahme einer speziellen Forschungs-und Entwicklungsarbeit können sich Unternehmen bei unterschiedlichen Behörden über den aktuellen Stand der Forschung informieren.
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) können online Informationen über den Stand der Schutzrechte (Patent, Marke, Gebrauchsmuster, Design) eingeholt werden. Das DPMA bietet hierzu mit den Datenbanken DPMAregister und DEPATISnet entsprechende Recherchemöglichkeiten an. So informiert zum Beispiel die Datenbank DPMAregister über bereits erteilte Schutzrechte sowie über Angaben, in welchem Verfahrensstand sich die Anmeldung bzw. das Schutzrecht aktuell befindet. Zudem kann mit DEPATISnet in einem Dokumentenarchiv mit patentamtlichen Veröffentlichungen zu technischen Schutzrechten aus aller Welt recherchiert werden.
Patentinformationszentren (PIZ)
Insgesamt 19 Patentinformationszentren (PIZ) informieren über den gewerblichen Rechtsschutz. Die PIZ sind anerkannte regionale Kooperationspartner des DPMA. Unterschiedliche Träger, wie zum Beispiel Universitäten oder Industrie- und Handelskammern nehmen die Aufgaben eines PIZ wahr und informieren unter anderem über das Anmeldeverfahren für die gewerblichen Schutzrechte.
Förderportal des Bundes
Das Förderportal des Bundes bietet einen Überblick zu ausgewählten Themen im Bereich der Projektförderung des Bundes sowie Informationen zu Förderangeboten, Datenbanken mit aktuellen Forschungsvorhaben und den Zugang zu Formularen. Darüber hinaus ermöglicht die dort aufgelistete Online-Förderdatenbank des Bundes einen Überblick über die Förderprogramme der Länder und der Europäischen Union.
Normungsorganisationen
In der Forschung und insbesondere bei der Produktentwicklung ist eine enge Zusammenarbeit mit den Normungsorganisationen in Bezug auf die Vermarktung von großer Bedeutung. Unternehmen, die sich an der Normungsarbeit beteiligen, können dadurch Forschungsrisiken und Entwicklungskosten senken. Im Bereich der Normung--Normung bezeichnet die Formulierung, Herausgabe und Anwendung von Regeln, Leitlinien oder Merkmalen durch eine anerkannte Organisation und deren Normengremien. Sie sollen auf den gesicherten Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung basieren und auf die Förderung optimaler Vorteile für die Gesellschaft abzielen. Die Festlegungen werden mit Konsens erstellt und von einer anerkannten Institution angenommen. stehen den Unternehmen insbesondere die Fachkenntnisse des Deutschen Instituts für Normung (DIN) Das Deutsche Institut für Normung ist auf Grund eines Vertrages mit der Bundesrepublik Deutschland als die nationale Normungsorganisation unter den europäischen und internationalen Normungsorganisationen anerkannt. Das DIN ist ein eingetragener Verein und wird privatwirtschaftlich getragen. oder des Vereins VDEu.a. Unternehmen bei der Normung auf dem Gebiet der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik unterstützt. Mit dem VDE-Zeichen werden Sicherheitsstandards und Verbraucherschutz zertifiziert. (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik) und hier insbesondere die entwicklungsbegleitende Normung (EBN) zur Verfügung. Auch das europäische Komitee für Normung (CEN) und die internationale Normungsorganisation (ISO) sowie die internationale Normungsorganisation für Normen im Bereich der Elektrotechnik und Elektronik IEC bieten Unterstützung an.
Finanzierung über öffentliche Mittel
Mit Hilfe von Fördermitteln können finanzielle Risiken von Forschung und Entwicklung verringert werden. Zur Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten haben Unternehmen unter anderem die Möglichkeit öffentliche Mittel zu beantragen. Dabei können Länder-, Bundes- und EU-spezifische Mittel beantragt werden.
Projektförderung des Bundes
Das Förderportal des Bundes bietet einen Überblick zu ausgewählten Themen im Bereich der Projektförderung des Bundes sowie Informationen zu Förderangeboten, Datenbanken mit aktuellen Forschungsvorhaben und den Zugang zu Formularen. Beispielsweise kann mit der Förderberatung des Bundes bereits vor Beginn eines Vorhabens geprüft werden, ob Förderangebote genutzt werden können. Dazu bietet die Online-Förderdatenbank des Bundes einen Überblick über die Förderprogramme der Länder, des Bundes und der Europäischen Union. Zudem können Fördermittel des Bundes ressortspezifisch über das Förderportal des Bundes mit dem Online-Antragssystem (easy-Online) beantragt werden.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Förderbanken der Länder
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert auf Antrag Unternehmen, die forschen und entwickeln, mit Krediten und Zuschüssen. Darüber hinaus können auf Landesebene Fördergelder für Technologie- und Innovationsmaßnahmen bei den Förderbanken der Länder beantragt werden.
Forschungszulage als Steuergutschrift vom Finanzamt
Unternehmen mit Forschungsvorhaben können steuerliche Zulagen beim Finanzamt beantragen. Das Antragsverfahren für die Gewährung der Forschungszulage ist zweistufig. Zunächst ist eine Bescheinigung über die Förderfähigkeit des Vorhabens bei der Bescheinigungsstelle für Forschungszulagen (BSFZ) zu beantragen. Mit einer positiven Bescheinigung kann anschließend ein Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Die Forschungszulage wird als Steuergutschrift gewährt. Der Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Förderfähigkeit des Vorhaben kann auf der Internetseite der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) gestellt werden.
Finanzierung über den High-Tech Gründerfonds (HTGF)
Hightech Start-ups, die die sogenannte Spitzen- oder Hochtechnologie in einem bestimmten Marktsegment früher als ihre Konkurrenz vermarkten wollen und nicht älter als drei Jahre alt sind, können sich zur Finanzierung beim High-Tech Gründerfonds (HTGF) bewerben. Mit diesem Fonds sollen Forschungsergebnisse unternehmerisch umgesetzt werden. Fördergeber des HTGF sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), die KfW-Bankengruppe sowie Wirtschaftsunternehmen.
KMU-Förderprogramme
Das Risiko der Forschung für kleine und mittelständische Firmen kann mit Hilfe von speziellen Förderprogrammen verringert werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert sogenannte KMU, das sind Unternehmen mit nicht mehr als 249 Beschäftigten, mit speziellen Förderprogrammen. Für viele Bereiche werden KMU-Förderprogramme angeboten, wie zum Beispiel für den Bereich Bioökonomie oder Produktforschung. Zur Information und Unterstützung bei der Antragstellung steht den Unternehmen die Förderberatung "KMU-Innovativ" des BMBF zur Verfügung. Darüber hinaus berät ein Lotsendienst für KMU-Unternehmen telefonisch unter einer kostenlosen Hotline.
Förderprogramme zum Thema Sicherheit im Bauwesen
Für Forschungsprojekte zum Thema Sicherheit im Bauwesen wie zum Beispiel Brand- und Schallschutz oder umweltrelevante Fragestellungen können beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) Fördergelder in Form eines Bauforschungsantrags beantragt werden. Die entsprechenden Fördermittel werden von den Bundesländern bereitgestellt und vom Deutschen Institut für Bautechnik verwaltet.
Finanzierung über den Strukturfond für regionale Entwicklung (EFRE)
Mit dem Europäischen Strukturfonds für regionale Entwicklung (EFRE) sollen Ungleichheiten zwischen den Regionen verringert werden. EFRE-Mittel werden unter anderem für die Schwerpunktbereiche (KMU) (kleine und mittlere Unternehmen) sowie Forschung und Innovation auf Antrag aus dem Fonds zur Verfügung gestellt. Die Bundesländer führen aus EFRE geförderte Programme durch. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Über die Wirtschafts- und Wissenschaftsministerien der Länder, in Berlin z. B. die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Betriebe, können EFRE-Gelder zur Unterstützung von Innovationsprojekten beantragt werden.
Zulassung / Genehmigung
Zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt unterliegt das Forschen und Entwickeln sowie das Inverkehrbringen der Produkte aus Forschung und Entwicklung teilweise einer besonderen Kontrolle bzw. Überwachung. Durch behördliche Zulassungen bzw. Genehmigungen wird dieser Sorgfaltspflicht nachgekommen. Über weitere Informationen zum technischen Arbeitsschutz informiert die Lebenslage Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Zulassungen bzw. Genehmigungen sind u. a. zu beantragen für:
Bauprodukte und Bauwerke
Soweit Produktneuheiten und innovative Bauverfahren nicht den vorgegebenen Normen entsprechen, können Hersteller beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) beantragen. Die Hersteller müssen nachweisen, dass ihr Produkt gebrauchstauglich ist und seine Verwendung nicht gegen die Anforderungen der Musterbauordnung (MBO) verstößt.
Um die Sicherheit von Bauwerken zu gewährleisten, kann es notwendig sein, zusätzlich zu den Produkteigenschaften, Aspekte des Zusammenfügens von Bauprodukten zu baulichen Anlagen zu prüfen. Ergeben sich wichtige Eigenschaften einer baulichen Anlage erst aus dem Zusammenwirken verschiedener Bauprodukte, ist eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zu beantragen.
Zudem führt das das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) als zentrale Zulassungsstelle für neuartige und nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten bautechnische Typenprüfungen durch. Mit einer Typenprüfung kann eine statische Konstruktion in gleicher Ausführung an mehreren Stellen errichtet oder verwendet werden. Der Typenprüfbericht ist bis zu fünf Jahre gültig und kann nach Ablauf der Geltungsdauer verlängert werden. Die geprüfte Konstruktion kann somit an unterschiedlichen Standorten im ganzen Bundesgebiet errichtet werden.
Materialtechnik
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist u. a. für die Zulassungen von Gefahrgutverpackungen, Explosivstoffen und Pyrotechnik zuständig. Beispielsweise dürfen in Deutschland pyrotechnische Gegenstände nur verkauft werden, wenn sie von der BAM zugelassen bzw. im Rahmen einer Qualitätssicherung geprüft sind.
Pflanzenschutzmittel / Pflanzensorten
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist Voraussetzung für ihren gewerblichen Vertrieb. Dabei ist die Zulassung ein zweistufiges Verfahren. Zuerst müssen die Wirkstoffe für die Pflanzenschutzmittel von der EU-Kommission genehmigt werden. Erst danach können Pflanzenschutzmittel mit genehmigten Wirkstoffen national zugelassen werden. Die Zulassung kann beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beantragt werden.
Die Zulassung von Pflanzensorten ist Voraussetzung für den gewerblichen Vertrieb von Saatgut landwirtschaftlicher Pflanzenarten und Gemüsearten und kann auf Antrag vom Bundessortenamt (BSA) erteilt werden. Pflanzensorten werden für einen Zeitraum von 10, Rebsorten und Obst für einen Zeitraum von 20 Jahren zugelassen. Bei Bedarf kann die Zulassung verlängert werden.
Arzneimittel / Impfstoffe
Auf dem Gebiet der Arzneimittelforschung und -entwicklung ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) der zentrale Ansprechpartner für Zulassungen und Genehmigungen. Ebenso nimmt es Anzeigen zur Aufnahme bestimmter Tätigkeiten auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung entgegen.
Betriebe und Einrichtungen, die Arzneimittel entwickeln, haben dies vor der Aufnahme der Tätigkeiten beim Regierungspräsidium/der Bezirksregierung anzuzeigen.
Arzneimittel
Klinische Prüfungen an Menschen zum Nachweis der Wirksamkeit und Verträglichkeit von Arzneimitteln müssen im Vorfeld beim BfArM auf Antrag genehmigt werden. Zudem sind deren Verlauf, Beendigung und Ergebnisse dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) anzuzeigen. Darüber hinaus ist dem BfArM der Sponsor zu nennen.
Die Zulassung von Arzneimitteln ist in ein europäisches sowie internationales Zulassungsverfahren eingebunden. Für die nationale Zulassung eines Arzneimittels ist eine Zulassung oder Registrierung notwendig. Dazu müssen pharmazeutische Unternehmer beim BfArM einen entsprechenden Antrag stellen. Dabei wird die Wirksamkeit, die Unbedenklichkeit und die pharmazeutische Qualität des Arzneimittels geprüft.
Zudem sind Untersuchungen, die dazu bestimmt sind, Erkenntnisse bei der Anwendung zugelassener oder registrierter Arzneimittel zu sammeln, beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. anzuzeigen.
Impfstoffe
Die Zulassung von Impfstoffen ist in ein europäisches sowie internationales Zulassungsverfahren eingebunden. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist als die deutsche nationale Zulassungsbehörde für Impfstoffe maßgeblich daran beteiligt. Der Antrag auf Genehmigung der klinischen Prüfung von Impfstoffen sowie der Antrag auf Zulassung eines Impfstoffes sind beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zu stellen.
Tierarzneimittel werden auf Antrag vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassen.
Tierversuche
Die Genehmigung von Tierversuchen ist je nach Bundesland beim Regierungspräsidium, der Bezirksregierung oder dem Veterinäramt zu beantragen.
Chemikalien
Die Bundesstelle für Chemikalien (BFC), ein Fachbereich der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), ist in Deutschland zuständig für die Durchführung von gesetzlichen Regelungen, deren Ziel der Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen ist. Sie ist u.a. Auskunftsstelle für Fragen zur REACH-Verordnung ist eine EU-Chemikalienverordnung, die die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien regelt. Als EU-Verordnung besitzt REACH unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. und zuständig für die Regulierung von Industriechemikalien und die Zulassung sowie Bewertung von Biozidprodukten. Dabei fungiert sie als nationale und internationale Schnittstelle.
Typgenehmigung
Auf Antrag erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Typgenehmigung für Fahrzeugtypen, Systeme und für Bauteile (selbstständige technische Einrichtungen). Mit der Typgenehmigung bestätigt das KBA, dass ein in größerer Anzahl hergestellter Typ gleichartiger Fahrzeuge oder Fahrzeugteile den gesetzlichen Mindeststandards an Sicherheit und Umweltverhalten entspricht. Auf Basis einer Typgenehmigung kann der Genehmigungsinhaber eine beliebige Anzahl identischer Produkte herstellen.
Gentechnische Arbeiten
Vor Beginn gentechnischer Arbeiten ist jeweils abhängig von Art und Umfang des gentechnischen Vorhabens entweder ein Anzeige-, Anmelde- oder ein Genehmigungsverfahren durchzuführen. Das jeweilige Vorgehen hängt von der Zuordnung der geplanten gentechnischen Arbeit zu der entsprechenden Sicherheitsstufe ab. Zuständig für Anzeige, Anmeldung und Genehmigung gentechnischer Arbeiten sind die Bundesländer und somit die zuständigen Landesregierungen (Bezirksregierung, Regierungspräsidium). Zu den gentechnischen Arbeiten zählen zum Beispiel die Erzeugung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oder deren Vermehrung. Gentechnische Anlagen können Laboratorien, Produktionsanlagen, Tierhaltungsräume oder Gewächshäuser sein.
Freisetzen und Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist die zuständige deutsche Behörde im Genehmigungsverfahren zum Freisetzen--Eine Freisetzung bedeutet das räumlich und zeitlich begrenzte Ausbringen eines gentechnisch veränderten Organismus in die Umwelt. Dabei kann es sich um eine Pflanze, ein Tier oder einen Mikroorganismus handeln, der außerhalb eines Labors oder Gewächshauses absichtlich in die Umwelt ausgebracht werden soll. und Inverkehrbringen--Abgabe von Produkten an Dritte von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln.
Anträge auf Genehmigung zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), die nicht als Lebens- oder Futtermittel verwendet werden sollen, sind bei der zuständigen Behörde des EU-Mitgliedstaats einzureichen, in dem der GVO erstmals in den Verkehr gebracht wird. In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die zuständige Behörde.
Radioaktive Stoffe und ionisierende Strahlung
Vor Beginn einer medizinischen Forschung mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung am Menschen ist, jeweils abhängig von Art und Umfang der Forschung, entweder ein Anzeige- oder ein Genehmigungsverfahren durchzuführen. Zuständige Behörde ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Zudem ist nach Abschluss der Forschungsarbeiten das Bundesamt für Strahlenschutz unverzüglich zu unterrichten.
Weitere Informationen in der Lebenslage Patente und Marken.