Forschung und Entwicklung

Stand: Januar 2022

Die Forschung und Entwicklung neuer Produkte stellt für Unternehmen eine wichtige Investition in die Zukunft dar. In diesem Bereich gibt es zahlreiche Beratungs- und Förderangebote.

In der Forschung und Entwicklung werden wissenschaftliche oder technologische Fragen geklärt und anschließend mit dem gewonnenen Erkenntnisstand umgesetzt.

Mit Investitionen in Fortschritt und Entwicklung können sich Unternehmen für den Wettbewerb auf den nationalen und internationalen Markt gut vorbereiten. Deswegen ist Forschung und Entwicklung besonders in einem Land wie Deutschland, das von Industrie und Hightech geprägt ist, sehr wichtig.

Unter Forschung und Entwicklung versteht man die systematische Suche nach neuen Erkenntnissen und deren Umsetzung auf Basis wissen­schaftlicher Methoden. Der Begriff „Forschung“ bezieht sich auf den Erwerb neuer Kenntnisse und der Begriff „Entwicklung“ auf die Anwendung und Umsetzung der Forschungs­ergebnisse. Neue Produkte und Dienstleistungen kommen selten direkt aus der Grundlagen­forschung auf den Markt, sondern durchlaufen zunächst eine entsprechende Anwendungs­forschung. Forschungs­projekte erstrecken sich häufig über 5 bis 10 Jahre, während Entwicklungs­projekte meist eine Dauer von 1 bis 3 Jahren haben.

Unternehmen, die auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung tätig sind, haben diverse Kontakte mit staatlichen Behörden.

Beratung in der Forschungs- und Entwicklungsphase

Im Vorfeld der Aufnahme einer speziellen Forschungs-und Entwicklungs­arbeit können sich Unternehmen bei unterschiedlichen Behörden über den aktuellen Stand der Forschung informieren.

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)

Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) können online Informationen über den Stand der Schutzrechte (Patent, Marke, Gebrauchsmuster, Design) eingeholt werden. Das DPMA bietet hierzu mit den Datenbanken DPMAregister und DEPATISnet entsprechende Recherche­möglichkeiten an. So informiert zum Beispiel die Datenbank DPMAregister über bereits erteilte Schutzrechte sowie über Angaben, in welchem Verfahrens­stand sich die Anmeldung bzw. das Schutzrecht aktuell befindet. Zudem kann mit DEPATISnet in einem Dokumentenarchiv mit patentamtlichen Veröffentlichungen zu technischen Schutz­rechten aus aller Welt recherchiert werden.

Patentinformationszentren (PIZ)

Insgesamt 19 Patentinformations­zentren (PIZ) informieren über den gewerblichen Rechtsschutz. Die PIZ sind anerkannte regionale Kooperations­partner des DPMA. Unterschiedliche Träger, wie zum Beispiel Universitäten oder Industrie- und Handels­kammern nehmen die Aufgaben eines PIZ wahr und informieren unter anderem über das Anmelde­verfahren für die gewerblichen Schutzrechte.

Förderportal des Bundes

Das Förderportal des Bundes bietet einen Überblick zu ausgewählten Themen im Bereich der Projektförderung des Bundes sowie Informationen zu Förderangeboten, Datenbanken mit aktuellen Forschungs­vorhaben und den Zugang zu Formularen. Darüber hinaus ermöglicht die dort aufgelistete Online-Förderdatenbank des Bundes einen Überblick über die Förder­programme der Länder und der Europäischen Union.

Normungsorganisationen

In der Forschung und insbesondere bei der Produkt­entwicklung ist eine enge Zusammen­arbeit mit den Normungs­organisationen in Bezug auf die Vermarktung von großer Bedeutung. Unternehmen, die sich an der Normungs­arbeit beteiligen, können dadurch Forschungs­risiken und Entwicklungs­kosten senken. Im Bereich der Normung--Normung bezeichnet die Formulierung, Herausgabe und Anwendung von Regeln, Leitlinien oder Merkmalen durch eine anerkannte Organisation und deren Normengremien. Sie sollen auf den gesicherten Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung basieren und auf die Förderung optimaler Vorteile für die Gesellschaft abzielen. Die Festlegungen werden mit Konsens erstellt und von einer anerkannten Institution angenommen. stehen den Unternehmen insbesondere die Fach­kenntnisse des Deutschen Instituts für Normung (DIN) Das Deutsche Institut für Normung ist auf Grund eines Vertrages mit der Bundes­republik Deutschland als die nationale Normungs­organisation unter den europäischen und internationalen Normungs­organisationen anerkannt. Das DIN ist ein eingetragener Verein und wird privatwirtschaftlich getragen. oder des Vereins VDEu.a. Unternehmen bei der Normung auf dem Gebiet der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik unterstützt. Mit dem VDE-Zeichen werden Sicherheitsstandards und Verbraucherschutz zertifiziert. (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik) und hier insbesondere die entwicklungs­begleitende Normung (EBN) zur Verfügung. Auch das europäische Komitee für Normung (CEN) und die internationale Normungs­organisation (ISO) sowie die internationale Normungs­organisation für Normen im Bereich der Elektrotechnik und Elektronik IEC bieten Unterstützung an.

Finanzierung über öffentliche Mittel

Mit Hilfe von Fördermitteln können finanzielle Risiken von Forschung und Entwicklung verringert werden. Zur Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungs­projekten haben Unternehmen unter anderem die Möglichkeit öffentliche Mittel zu beantragen. Dabei können Länder-, Bundes- und EU-spezifische Mittel beantragt werden.

Projektförderung des Bundes

Das Förderportal des Bundes bietet einen Überblick zu ausgewählten Themen im Bereich der Projektförderung des Bundes sowie Informationen zu Förderangeboten, Datenbanken mit aktuellen Forschungs­vorhaben und den Zugang zu Formularen. Beispiels­weise kann mit der Förder­beratung des Bundes bereits vor Beginn eines Vorhabens geprüft werden, ob Förder­angebote genutzt werden können. Dazu bietet die Online-Förderdatenbank des Bundes einen Überblick über die Förder­programme der Länder, des Bundes und der Europäischen Union. Zudem können Förder­mittel des Bundes ressortspezifisch über das Förderportal des Bundes mit dem Online-Antragssystem (easy-Online) beantragt werden.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Förderbanken der Länder

Die Kredit­anstalt für Wieder­aufbau (KfW) fördert auf Antrag Unternehmen, die forschen und entwickeln, mit Krediten und Zuschüssen. Darüber hinaus können auf Landesebene Fördergelder für Technologie- und Innovations­maßnahmen bei den Förder­banken der Länder beantragt werden.

Forschungszulage als Steuergutschrift vom Finanzamt

Unternehmen mit Forschungsvorhaben können steuerliche Zulagen beim Finanzamt beantragen. Das Antragsverfahren für die Gewährung der Forschungszulage ist zweistufig. Zunächst ist eine Bescheinigung über die Förderfähigkeit des Vorhabens bei der Bescheinigungsstelle für Forschungszulagen (BSFZ) zu beantragen. Mit einer positiven Bescheinigung kann anschließend ein Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Die Forschungszulage wird als Steuergutschrift gewährt. Der Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Förderfähigkeit des Vorhaben kann auf der Internetseite der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) gestellt werden.

Finanzierung über den High-Tech Gründerfonds (HTGF)

Hightech Start-ups, die die sogenannte Spitzen- oder Hoch­technologie in einem bestimmten Markt­segment früher als ihre Konkurrenz vermarkten wollen und nicht älter als drei Jahre alt sind, können sich zur Finanzierung beim High-Tech Gründer­fonds (HTGF) bewerben. Mit diesem Fonds sollen Forschungs­ergebnisse unter­nehmerisch umgesetzt werden. Fördergeber des HTGF sind das Bundes­ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), die KfW-Banken­gruppe sowie Wirtschafts­unternehmen.

KMU-Förderprogramme

Das Risiko der Forschung für kleine und mittel­ständische Firmen kann mit Hilfe von speziellen Förder­programmen verringert werden. Das Bundes­ministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert sogenannte KMU, das sind Unternehmen mit nicht mehr als 249 Beschäftigten, mit speziellen Förder­programmen. Für viele Bereiche werden KMU-Förderprogramme angeboten, wie zum Beispiel für den Bereich Bio­ökonomie oder Produktforschung. Zur Information und Unterstützung bei der Antragstellung steht den Unternehmen die Förderberatung "KMU-Innovativ" des BMBF zur Verfügung. Darüber hinaus berät ein Lotsen­dienst für KMU-Unternehmen telefonisch unter einer kosten­losen Hotline.

Förderprogramme zum Thema Sicherheit im Bauwesen

Für Forschungs­projekte zum Thema Sicherheit im Bauwesen wie zum Beispiel Brand- und Schallschutz oder umwelt­relevante Frage­stellungen können beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) Förder­gelder in Form eines Bauforschungsantrags beantragt werden. Die entsprechenden Förder­mittel werden von den Bundes­ländern bereitgestellt und vom Deutschen Institut für Bautechnik verwaltet.

Finanzierung über den Strukturfond für regionale Entwicklung (EFRE)

Mit dem Europäischen Struktur­fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sollen Ungleich­heiten zwischen den Regionen verringert werden. EFRE-Mittel werden unter anderem für die Schwerpunkt­bereiche (KMU) (kleine und mittlere Unternehmen) sowie Forschung und Innovation auf Antrag aus dem Fonds zur Verfügung gestellt. Die Bundesländer führen aus EFRE geförderte Programme durch. Feder­führend zuständig ist das Bundes­ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Über die Wirtschafts- und Wissenschafts­ministerien der Länder, in Berlin z. B. die Senats­verwaltung für Wirtschaft, Technologie und Betriebe, können EFRE-Gelder zur Unter­stützung von Innovations­projekten beantragt werden.

Zulassung / Genehmigung

Zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt unterliegt das Forschen und Entwickeln sowie das Inverkehr­bringen der Produkte aus Forschung und Entwicklung teilweise einer besonderen Kontrolle bzw. Überwachung. Durch behördliche Zulassungen bzw. Genehmigungen wird dieser Sorg­falts­pflicht nachgekommen. Über weitere Informationen zum technischen Arbeitsschutz informiert die Lebenslage Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Zulassungen bzw. Genehmigungen sind u. a. zu beantragen für:

Bauprodukte und Bauwerke

Soweit Produktneuheiten und innovative Bauverfahren nicht den vorgegebenen Normen entsprechen, können Hersteller beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) beantragen. Die Hersteller müssen nachweisen, dass ihr Produkt gebrauchstauglich ist und seine Verwendung nicht gegen die Anforderungen der Musterbauordnung (MBO) verstößt.
Um die Sicherheit von Bauwerken zu gewährleisten, kann es notwendig sein, zusätzlich zu den Produkteigenschaften, Aspekte des Zusammenfügens von Bauprodukten zu baulichen Anlagen zu prüfen. Ergeben sich wichtige Eigenschaften einer baulichen Anlage erst aus dem Zusammenwirken verschiedener Bauprodukte, ist eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zu beantragen.
Zudem führt das das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) als zentrale Zulassungsstelle für neuartige und nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten bautechnische Typenprüfungen durch. Mit einer Typenprüfung kann eine statische Konstruktion in gleicher Ausführung an mehreren Stellen errichtet oder verwendet werden. Der Typenprüfbericht ist bis zu fünf Jahre gültig und kann nach Ablauf der Geltungsdauer verlängert werden. Die geprüfte Konstruktion kann somit an unterschiedlichen Standorten im ganzen Bundesgebiet errichtet werden.

Materialtechnik

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist u. a. für die Zulassungen von Gefahr­gutverpackungen, Explosivstoffen und Pyrotechnik zuständig. Beispiels­weise dürfen in Deutschland pyro­technische Gegenstände nur verkauft werden, wenn sie von der BAM zugelassen bzw. im Rahmen einer Qualitäts­sicherung geprüft sind.

Pflanzenschutzmittel / Pflanzensorten

Die Zulassung von Pflanzen­schutzmitteln ist Voraussetzung für ihren gewerblichen Vertrieb. Dabei ist die Zulassung ein zweistufiges Verfahren. Zuerst müssen die Wirkstoffe für die Pflanzenschutzmittel von der EU-Kommission genehmigt werden. Erst danach können Pflanzenschutzmittel mit genehmigten Wirkstoffen national zugelassen werden. Die Zulassung kann beim Bundesamt für Verbraucher­schutz und Lebensmittel­sicherheit (BVL) beantragt werden.

Die Zulassung von Pflanzen­sorten ist Voraussetzung für den gewerblichen Vertrieb von Saatgut land­wirtschaftlicher Pflanzen­arten und Gemüsearten und kann auf Antrag vom Bundes­sortenamt (BSA) erteilt werden. Pflanzensorten werden für einen Zeitraum von 10, Rebsorten und Obst für einen Zeitraum von 20 Jahren zugelassen. Bei Bedarf kann die Zulassung verlängert werden.

Arzneimittel / Impfstoffe

Auf dem Gebiet der Arzneimittel­forschung und -entwicklung ist das Bundes­institut für Arznei­mittel und Medizin­produkte (BfArM) der zentrale Ansprech­partner für Zulassungen und Genehmigungen. Ebenso nimmt es Anzeigen zur Aufnahme bestimmter Tätigkeiten auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung entgegen.

Betriebe und Einrichtungen, die Arznei­mittel entwickeln, haben dies vor der Aufnahme der Tätigkeiten beim Regierungspräsidium/der Bezirksregierung anzuzeigen.

Arzneimittel

Klinische Prüfungen an Menschen zum Nachweis der Wirksamkeit und Verträglichkeit von Arzneimitteln müssen im Vorfeld beim BfArM auf Antrag genehmigt werden. Zudem sind deren Verlauf, Beendigung und Ergebnisse dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) anzuzeigen. Darüber hinaus ist dem BfArM der Sponsor zu nennen.

Die Zulassung von Arzneimitteln ist in ein europäisches sowie internationales Zulassungsverfahren eingebunden. Für die nationale Zulassung eines Arzneimittels ist eine Zulassung oder Registrierung notwendig. Dazu müssen pharmazeutische Unternehmer beim BfArM einen entsprechenden Antrag stellen. Dabei wird die Wirksamkeit, die Unbedenklichkeit und die pharmazeutische Qualität des Arzneimittels geprüft.

Zudem sind Untersuchungen, die dazu bestimmt sind, Erkenntnisse bei der Anwendung zugelassener oder registrierter Arznei­mittel zu sammeln, beim Bundes­institut für Arzneimittel und Medizin­produkte, der Kassen­ärztlichen Bundes­vereinigung, dem Spitzen­verband Bund der Kranken­kassen und dem Verband der Privaten Kranken­versicherung e. V. anzuzeigen.

Impfstoffe

Die Zulassung von Impfstoffen ist in ein europäisches sowie internationales Zulassungsverfahren eingebunden. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist als die deutsche nationale Zulassungsbehörde für Impfstoffe maßgeblich daran beteiligt. Der Antrag auf Genehmigung der klinischen Prüfung von Impf­stoffen sowie der Antrag auf Zulassung eines Impf­stoffes sind beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zu stellen.

Tierarzneimittel werden auf Antrag vom Bundesamt für Verbraucher­schutz und Lebensmittel­sicherheit (BVL) zugelassen.

Tierversuche

Die Genehmigung von Tierversuchen ist je nach Bundes­land beim Regierungs­präsidium, der Bezirksregierung oder dem Veterinäramt zu beantragen.

Chemikalien

Die Bundesstelle für Chemikalien (BFC), ein Fachbereich der Bundes­anstalt für Arbeits­schutz und Arbeits­medizin (BAuA), ist in Deutschland zuständig für die Durch­führung von gesetzlichen Regelungen, deren Ziel der Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen ist. Sie ist u.a. Auskunftsstelle für Fragen zur REACH-Verordnung ist eine EU-Chemikalien­verordnung, die die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien regelt. Als EU-Verordnung besitzt REACH unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. und zuständig für die Regulierung von Industrie­chemikalien und die Zulassung sowie Bewertung von Biozid­produkten. Dabei fungiert sie als nationale und internationale Schnittstelle.

Typgenehmigung

Auf Antrag erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Typ­genehmigung für Fahrzeug­typen, Systeme und für Bauteile (selbstständige technische Einrichtungen). Mit der Typgenehmigung bestätigt das KBA, dass ein in größerer Anzahl hergestellter Typ gleichartiger Fahrzeuge oder Fahrzeugteile den gesetzlichen Mindeststandards an Sicherheit und Umweltverhalten entspricht. Auf Basis einer Typ­genehmigung kann der Genehmigungs­inhaber eine beliebige Anzahl identischer Produkte herstellen.

Gentechnische Arbeiten

Vor Beginn gentechnischer Arbeiten ist jeweils abhängig von Art und Umfang des gentechnischen Vorhabens entweder ein Anzeige-, Anmelde- oder ein Genehmigungs­verfahren durchzuführen. Das jeweilige Vorgehen hängt von der Zuordnung der geplanten gentechnischen Arbeit zu der entsprechenden Sicherheitsstufe ab. Zuständig für Anzeige, Anmeldung und Genehmigung gen­technischer Arbeiten sind die Bundes­länder und somit die zuständigen Landes­regierungen (Bezirksregierung, Regierungspräsidium). Zu den gentechnischen Arbeiten zählen zum Beispiel die Erzeugung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oder deren Vermehrung. Gentechnische Anlagen können Laboratorien, Produktionsanlagen, Tierhaltungsräume oder Gewächshäuser sein.

Freisetzen und Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel­sicherheit (BVL) ist die zuständige deutsche Behörde im Genehmigungs­verfahren zum Freisetzen--Eine Freisetzung bedeutet das räumlich und zeitlich begrenzte Ausbringen eines gentechnisch veränderten Organismus in die Umwelt. Dabei kann es sich um eine Pflanze, ein Tier oder einen Mikro­organismus handeln, der außerhalb eines Labors oder Gewächs­hauses absichtlich in die Umwelt ausgebracht werden soll. und Inverkehrbringen--Abgabe von Produkten an Dritte von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln.

Anträge auf Genehmigung zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), die nicht als Lebens- oder Futtermittel verwendet werden sollen, sind bei der zuständigen Behörde des EU-Mitgliedstaats einzureichen, in dem der GVO erstmals in den Verkehr gebracht wird. In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die zuständige Behörde.

Radioaktive Stoffe und ionisierende Strahlung

Vor Beginn einer medizinischen Forschung mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung am Menschen ist, jeweils abhängig von Art und Umfang der Forschung, entweder ein Anzeige- oder ein Genehmigungs­verfahren durchzuführen. Zuständige Behörde ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Zudem ist nach Abschluss der Forschungsarbeiten das Bundesamt für Strahlenschutz unverzüglich zu unterrichten.

Weitere Informationen in der Lebenslage Patente und Marken.

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