Altersarmut

Stand: Juni 2025

Ältere Menschen im Rentenalter mit wenig Geld können Hilfe vom Sozialamt bekommen. Diese Hilfe heißt Grundsicherung im Alter.

Altersarmut: Antrag auf Grundsicherung im Alter

Wer die gesetzliche Altersgrenze erreicht hat und wenig Einkommen oder/oder Vermögen besitzt, kann Grundsicherung im Alter beantragen. Zuständig ist das Amt für Soziales (auch: Sozialamt). Tipp: Wer sich nicht sicher ist, ob die eigene Rente zum Leben reicht, kann sich kostenfrei bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beraten lassen. Dort erfährt man, wie hoch die Rente ist und ob zusätzlich ein Antrag auf Grundsicherung sinnvoll ist.

Die Grundsicherung im Alter ist eine Sozialleistung und wird im Sozialgesetzbuch 12 (SGB 12) geregelt.

Wichtig: Die Kinder der bedürftigen Eltern müssen nur dann unterstützen, wenn sie mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen Vor der Bewilligung prüft das Sozialamt, ob vorrangig Wohngeld bezogen werden kann. Daher kann auch die örtliche Wohngeldstelle eingebunden sein.

Das wird für den Antrag gebraucht:

  • Einkommensnachweise und Kontoauszüge
  • Mietvertrag, Betriebskosten, Heizkosten, Strom
  • Pflegebedürftig? ➝ Pflegekassenbescheid mitbringen

Die Hilfe wird für 12 Monate gewährt. Danach muss ein kurzer Folgeantrag gestellt werden.

Hinzuverdienst: Arbeiten trotz Grundsicherung im Alter

Viele Menschen, die Grundsicherung im Alter beziehen, möchten oder müssen auch in der Rente arbeiten. Die einen arbeiten, um aktiv zu bleiben und soziale Kontakte zu pflegen, die anderen, weil die Grundsicherung allein nicht reicht. Das ist erlaubt. Wer arbeitet, darf einen Teil des Einkommens behalten:

Beispiel: Bei einem Minijob darf man bis zu etwa 280 Euro monatlich behalten.

30 Prozent des Verdienstes sind anrechnungsfrei, maximal 50 Prozent des normalen Grundsicherungsbedarfs.

Der genaue Freibetrag richtet sich nach dem Einkommen und wird vom Sozialamt berechnet. Wichtig: Wer Grundsicherung erhält und arbeiten möchte, sollte dies vorher dem zuständigen Sozialamt melden. Das Sozialamt prüft dann, wie sich der Verdienst auf die Leistungen auswirkt.

Finanzielle Hilfen bei Grundsicherung im Alter

Wer Grundsicherung im Alter bekommt, hat oft auch Anspruch auf weitere Erleichterungen:

  • Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
    Bei Vorlage des Bescheids auf Grundsicherung im Alter kann beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (früher: GEZ) die Befreiung von der Rundfunk­beitragspflicht beantragt werden.
  • Ausweise in der Stadt
    Einige städtische Kommunalverwaltungen stellen Personen mit Grundsicherung auf Antrag Ausweise aus, die zu Ermäßigungen in verschiedenen kommunalen Einrichtungen berechtigen, beispielsweise in Schwimmbädern. Als Nachweis gilt auch hier der Bescheid über Grundsicherung im Alter.
  • Ermäßigung bei der Hundesteuer
    Bei Vorlage des Bescheids über die Grundsicherung im Alter kann bei der Kommunalverwaltung eine Hundesteuerermäßigung beantragt werden. In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg ist hierfür das Finanzamt zuständig.
  • Lebensmittel für Mensch und Tier
    Bei der Tafel und Tiertafel können bei Vorlage des Bescheids über Grundsicherung im Alter vergünstigte Lebensmittel für Mensch und Tier erworben werden. Träger wie Tafel Deutschland e. V. helfen dabei.
  • Ermäßigungen bei Vereinen, Bahn und Kultur:
    Viele Vereine, städtische Einrichtungen sowie die Deutsche Bahn gewähren Vergünstigungen bei Vorlage des Bescheids über Grundsicherung im Alter.
  • Telefon
    Die Telekom bietet einen Sozialtarif, der beantragt werden kann. Auch hier gilt der Bescheid über die Bewilligung von Grundsicherung im Alter als Nachweis.

Allgemeine Beratung und bei der Antragstellung bieten auch Sozialverbände wie der Sozialverband VdK Deutschland e. V., Caritas und Diakonie.

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