Schwerbehinderte Menschen können im Rahmen ihrer Ausbildung Unterstützungen beantragen.
Hier werden einige exemplarische Beispiele, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit, benannt. Weitere Informationen zur Teilhabe erteilten die Fachstellen der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB).
Unterstützung bei der schulischen Ausbildung
Sonderpädagogischer Förderbedarf
Jeweils abhängig von den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer kann für Schülerinnen und Schüler beim staatlichen Schulamt ein Antrag auf die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs gestellt werden. Die sonderpädagogische Förderung kann sowohl im gemeinsamen Unterricht in den allgemeinbildenden Schulen, als auch in Förderschulen erfolgen.
Schulbegleitung
Zudem kann eine Schulbegleitung zur Unterstützung der Inklusion im Unterricht beantragt werden. Eine Schulbegleiterin bzw. ein Schulbegleiter kann zum Beispiel Hilfestellung bei der Kommunikation geben oder eine pflegerische Unterstützung sein. Dagegen zählt die Vermittlung von Lerninhalten nicht zu den Aufgaben der Schulbegleitung. Jeweils abhängig von der Art der Behinderung ist die Schulbegleitung bei unterschiedlichen Behörden zu beantragen. Bei seelischen Behinderungen beim Jugendamt und bei körperlichen und geistigen Behinderungen, abhängig vom jeweiligen Bundesland, beim Amt für Soziales, dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe oder bei Städten und Landkreisen.
Unterstützung bei der Ausbildung
Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld
Menschen mit und ohne Behinderung können während der Ausbildung bei der Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen, wenn sie nicht im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Jedoch haben Jugendliche mit Behinderungen auch Anspruch auf BAB auch, wenn sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen. Außerdem kann bei der Agentur für Arbeit, Ausbildungsgeld zur Sicherung des Lebensunterhalts während einer Berufsvorbereitung, Berufsausbildung oder betrieblichen Qualifizierung im Rahmen von Leistungen zur beruflichen Rehabilitation und Teilhabe, z. B. in einer Werkstatt für behinderte Menschen beantragt werden.
Budget für Ausbildung
Menschen mit Behinderungen die eine berufliche Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben, können mit dem Budget für Ausbildung über die Agentur für Arbeit unterstützende Leistungen beantragen. Beispielsweise erstattet das Budget für Ausbildung dem Ausbildungsbetrieb die Ausbildungsvergütung und die Auszubildenden erhalten bei Bedarf eine persönliche Assistenz am Arbeitsplatz und in der Berufsschule. Grundsätzlich ist der Antrag bei der Agentur für Arbeit zu stellen. In besonderen Fällen können auch andere Kostenträger zuständig sein wie zum Beispiel die Unfallversicherung oder die Rentenversicherung. Der Antrag kann unabhängig von der jeweiligen Zuständigkeit bei den Kostenträgern gestellt werden. Diese sind verpflichtet, den Antrag zu prüfen und falls sie nicht zuständig sind, diesen an den zuständigen Kostenträger weiterzuleiten.
Eingliederungshilfen im Rahmen einer Ausbildung
Beim Amt für Soziales, dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe oder bei Städten und Landkreisen können Menschen mit Behinderung Eingliederungshilfen zur beruflichen Ausbildung beantragen, wenn kein eigenes Vermögen vorhanden ist und wenn kein anderer Leistungsträger, wie zum Beispiel die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit, zuständig ist. Beispielsweise kann dies eine Kostenerstattung für Gebärdensprachdolmetscher oder eine persönliche Assistenz sein.
Nachteilsausgleiche während der Ausbildungsprüfung
Bei den zuständigen Kammern (z. B. der IHK, HWK) können Auszubildende mit Behinderung Nachteilsausgleiche bei Prüfungen beantragen. Dazu zählt z. B. eine Verlängerung der Prüfungszeit oder ein größeres Schriftbild in den Prüfungsunterlagen.
Unterstützung beim Studium
Nachteilsausgleiche bei der Bewerbung um einen Studienplatz
Studierendemit Behinderung können für zulassungsbeschränkte Studiengänge über das Zulassungsportal hochschulstart.de im Bewerbungsverfahren mit einem Schwerbehindertenausweis oder einem ärztlichen Attest Nachteilsausgleiche beantragen. Dies können zum Beispiel Anträge auf Verbesserung der Durchschnittsnote oder Verbesserung der Wartezeit sein.
Eingliederungshilfen im Rahmen eines Studiums
Beim Amt für Soziales, dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe oder bei Städten und Landkreisen können Menschen mit Behinderung, die zu Beginn des Studiums nicht älter als 29 Jahre bzw. bei Aufnahme eines Masterstudiums nicht älter als 34 Jahre sind, Eingliederungshilfen beantragen. Beispielsweise kann dies eine behinderungsbedingte, für die Durchführung des Studiums erforderliche Fahrtkostenerstattung oder eine Kostenerstattung für Gebärdensprachdolmetscher sein.
Nachteilsausgleiche bei der Beantragung von BAföG
Beim BAföG-Amt können behinderte Menschen im Studium besondere Umstände geltend machen. Dies können unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel BAföG-Anträge auf Leistungen über die Höchstdauer der Regelstudienzeit hinaus oder über den Studienbeginn eines grundständigen Studiums (Bachelor, Diplom, Staatsexamen) mit über 30 Jahren bzw. über 35 Jahren bei Beginn eines Masterstudiums sein.
Nachteilsausgleich bei der Studienprüfung
Als Ausgleich von behinderungsbedingten Nachteilen während der Prüfung können beim zuständigen Prüfungsamt verschiedene Prüfungserleichterungen, wie z. B. die Umwandlung einer schriftlichen Prüfung zu einer mündlichen Prüfung, beantragt werden.
Unterstützung im Beruf
Unterstützung und Beratung beim Einstieg in den Beruf
Benötigen behinderte Menschen eine intensive Unterstützung bei ihrer beruflichen Eingliederung, können sie die Dienstleistungen der Integrationsfachdienste (IFD) nutzen. Integrationsfachdienste beraten arbeitsuchende Menschen mit Behinderung mit dem Ziel einer langfristigen Beschäftigung. Sie sind schnittstellen- und leistungsträgerübergreifend für die Agentur für Arbeit (Vermittlung) und das Integrationsamt (Begleitung, Sicherung eines Arbeitsplatzes) sowie die Rehabilitationsträger (z. B. Eingliederung nach einem Unfall) tätig. Die Koordination der Arbeit der Integrationsfachdienste liegt bei den Integrationsämtern.
Budget für Arbeit
Menschen mit Behinderungen die eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben, können über das Budget für Arbeit über die Träger der Eingliederungshilfe beantragen. Jeweils abhängig vom Bundesland werden die Aufgaben des Trägers der Eingliederungshilfe von unterschiedlichen Behörden übernommen. Das Budget für Arbeit beinhaltet einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber sowie Betreuungsleistungen für Menschen mit Behinderungen.
Arbeitsrechtliche Gleichstellung
Berufstätige Menschen mit einer Behinderung können, wenn der festgestellte Grad der Behinderung mindestens 30, aber weniger als 50 ist bei der Agentur für Arbeit an ihrem Wohnort einen Antrag auf Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen stellen. Sie unterliegen dann zum Beispiel einem besonderen Kündigungsschutz. Bei der Kommunalverwaltung bzw. beim Versorgungsamt kann auf Antrag ein Grad der Behinderung unter 50 bescheinigt werden.