Navigation und Service

Gesundheit und Soziales

Dieses Bild zeigt ein Arztgespräch mit zwei Patientinnen (©  iStockphoto.com / shapecharge)

Hier werden die Behördenkontakte dargestellt, die bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen angezeigt sind. Diese können bei einer längerfristigen Erkrankung, einer Behinderung oder einer Pflegebedürftigkeit notwendig werden. Falls der eigene Wille in Zukunft aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr frei äußerbar sein sollte, können medizinische Behandlungen und Maßnahmen an der eigenen Person vorsorglich festgelegt werden. Dies geschieht mit dem Verfassen der Gesundheitlichen Willensbekundung.

Gesundheitliche Willens­bekundung

Schon bevor ein schwerer Krankheitsfall eintritt hat man die Möglichkeit, sich in Gesundheits- und Rechts­fragen durch eine Willens­bekundung abzusichern. Es stehen drei Alternativen zur Verfügung.

MehrGesundheitliche Willens­bekundung …

Längerfristige Krankheit

Krankheiten können jederzeit auftreten und je nach Art und Dauer verschiedene Behördengänge erfordern. Auch im Falle einer Erkrankung des eigenen Kindes sind Unterstützungsleistungen möglich.

MehrLängerfristige Krankheit …

Behinderung

Menschen mit Behinderung erhalten zur Lebens­führung staatliche Unterstützung. Die Behinderung muss zunächst durch ein entsprechendes Ausweis­dokument anerkannt werden.

MehrBehinderung …

Pflegebedürftigkeit

Eine Pflegebedürftigkeit muss anerkannt sein, bevor Hilfen und Mittel von der Pflegekasse und anderen Stellen gewährleistet werden. Auch pflegende Angehörige haben Ansprüche auf besondere Leistungen.

MehrPflegebedürftigkeit …

Bereichsmenu

Logo von destatis