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Arbeit und Bildung

Dieses Bild zeigt eine Gruppe Auszubildende in einer Werkstatt (© ehrenberg-bilder - Fotolia.com)

Die folgenden Seiten zeigen Behördengänge während der Ausbildung und im Arbeitsleben. Dabei geht es zunächst um die Berufsausbildung und das Studium sowie den Berufsstart. Weiterhin werden Behörden­kontakte im Zusammen­hang mit der Aufnahme eines Zweitjobs sowie bei Arbeitslosigkeit und beim Eintritt in den Ruhestand dargestellt.

Berufsausbildung

Auf dem Weg zum Abschluss eines Aus­bildungs­vertrags, während der Aus­bildung bis hin zum Aus­bildungs­abschluss sind viele Ämter und andere öffentliche Stellen eingebunden.

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Studium

Nach dem Schulabschluss entschließen sich viele ehemalige Schülerinnen und Schüler, ein Studium aufzunehmen.

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Berufsstart

Das erste Arbeitsverhältnis nach Schule oder Studium stellt den Beginn des Erwerbs­lebens dar. Den Start in den Beruf begleiten einige Behörden­gänge.

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Aufnahme eines Zweitjobs

Neben einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung besteht die Möglichkeit des Hinzuverdienstes.

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Arbeitslosigkeit

Arbeitslose werden vom Staat durch verschiedene Unterhalts­sicherungs­maßnahmen gestützt. Für die Beantragung muss neben der Vorlage verschiedener Nach­weise auch die Bereitschaft zur Wieder­aufnahme einer Erwerbs­tätigkeit erkennbar sein.

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Eintritt in den Ruhestand

Nach vielen Jahren im Berufs­leben steht es den Bürger­innen und Bürgern zu, sich aus der Erwerbs­tätig­keit zurück zu ziehen und in den Ruhe­stand zu gehen. Hierbei kann zwischen verschiedenen Renten­modellen unterschieden werden, die jeweils entsprechenden Behörden­kontakt erfordern.

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