Stand: Februar 2019
Berufsstart
Der Berufsstart beginnt für junge Menschen nach der schulischen Laufbahn, einer Ausbildung oder einem Studium. Er beschreibt die erste Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses im Haupterwerb zu Beginn des Erwerbslebens. Hierbei sind unterschiedliche Behördengänge relevant.
Ich möchte in den Beruf starten
Bewerbungsprozess
Einstellungsprozess
Umzug
Vorsorge
Finanzamt
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Ich möchte in den Beruf starten
Möchte ein junger Mensch in die Berufswelt starten und ist bei der Berufswahl noch unentschlossen, kann auf Angebot der Agentur für Arbeit im Berufs- und Informationszentrum zur Berufsfindung zurückgegriffen werden. Der Test zur Berufsfindung wertet die Interessen und Fähigkeiten im Hinblick auf die verschiedenen Berufe aus.
Bewerbungsprozess
Sind der Bewerbung für eine Stelle beglaubigte Zeugniskopien beizufügen, ist ein Gang zum Bürgeramt in der Kommunalverwaltung oder zu einem Notariat unter der Vorlage der Originalzeugnisse und dem Personalausweis notwendig.
Ist im Bewerbungsprozess ein Führungszeugnis vorzulegen, so ist dieses bei der Kommunalverwaltung im Bürgeramt unter Vorlage des Personalausweises zu beantragen.
Für einen Berufsstart mit einer ausländischen Hochschulqualifikation kann eine Zeugnisbewertung den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Die gebührenpflichtige Zeugnisbewertung wird von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) erstellt. Die Bewertung ist eine vergleichende Einstufung, jedoch keine eine Anerkennung. Weitere Informationen bietet auch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) an.
Soll ein ausländischer Berufsabschluss anerkannt werden, kann ein Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit eines im Ausland erworbenen Abschlusses bei der berufsabschlussspezifischen Anerkennungsbehörde gestellt werden. Dem Antrag sind die folgenden Unterlagen beizufügen: tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten in deutscher Sprache, ein Identitätsnachweis, im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise, Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind, eine Erklärung, dass bisher noch kein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde.
Für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse gibt es berufsspezifische Anerkennungsbehörden. Um die richtige Stelle zu finden, kann das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen genutzt werden.
Einstellungsprozess
Abmeldung bei vorangegangener Arbeitslosigkeit
Bei vorangegangener Arbeitslosigkeit hat eine Abmeldung gegenüber der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder dem Amt für Soziales zu erfolgen.Nachweise im Einstellungsprozess
Die Arbeitgeber benötigen einige Nachweise und Angaben der neuen Beschäftigten, um diese zur Sozialversicherung und Lohnsteuer anzumelden. Sie benötigen für die Lohnsteueranmeldung Angaben zum Geburtsdatum, der Steueridentifikationsnummer und die Angabe, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt. Das Geburtsdatum kann hierbei durch Vorlage des Personalausweises oder der Geburtsurkunde nachgewiesen werden. Den einstellenden Unternehmen, Betrieben oder Behörden ist eine Kopie des Sozialversicherungsausweises auszuhändigen. Zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge ist zudem die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse erforderlich. Die Mitgliedsbescheinigung ist bei der jeweiligen Krankenkasse zu beantragen. Dies kann schriftlich, mündlich oder online erfolgen. Die Mitgliedsbescheinigung wird anschließend dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin zugesandt und ist bei der Einstellung vorzulegen.- Nachweise bei Behinderung
Liegt eine Schwerbehinderung vor, ist diese durch die Vorlage des Schwerbehindertenausweises bei der Einstellung zu belegen. Sind behinderte Menschen durch die Agentur für Arbeit mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt und unterliegen somit einem besonderen Kündigungsschutz (§ 85 SGB IX) ist dies ebenfalls dem Arbeitgeber mitzuteilen.
- Nachweise bei der Einstellung ausländischer Bürgerinnen und Bürger
Bürgerinnen und Bürger ohne Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU, des EWR oder der Schweiz brauchen eine Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung. Die Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung ist in der Ausländerbehörde der Kommunalverwaltung zu beantragen. Dem Antrag sind verschiedene Dokumente beizufügen, u.a. ein konkretes Arbeitsplatzangebot, ein gültiger Personalausweis, biometrische Passfotos, ein Nachweis der Krankenversicherung und ein Wohnraumnachweis.
Gesundheitsnachweise
Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung, der so genannten Jugendarbeitsschutzuntersuchung nach der JArbSchUV, unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden. Das Formular bestehend aus dem Erhebungs- und dem Untersuchungsbogen für die ärztlichen Jugendschutzuntersuchungen und ist bei der Kommunalverwaltung oder beim Gewerbeaufsichtsamt bzw. Amt für Arbeitsschutz erhältlich. Als erforderliches Dokument ist ein Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. Für Rückfragen steht das Gesundheitsamt zur Verfügung. Die Kosten für die Untersuchung trägt das Land, als Nachweis dient der Untersuchungsberechtigungsschein.- Infektionsschutzbelehrung
Eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes zur Infektionsschutzbelehrung hat jede Person, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommt, bei Einstellung erstmalig in diesen Bereichen zu erbringen. Hierfür ist eine Anmeldung beim Gesundheitsamt notwendig. Es ist ebenso der Personalausweis oder Reisepass mitzuführen.
Umzug
Bei einem Umzug bedarf es der Ummeldung bei der Einwohnermeldebehörde der Kommunalverwaltung. Es wird der Personalausweis oder Reisepass und die aktuelle Vermieterbescheinigung bzw. Wohnungsgeberbestätigung wie z.B. der Mietvertrag zur Vorlage benötigt.
Vorsorge
- Vermögenswirksame Leistungen (VWL)
Als zusätzliche Leistungen bieten viele Arbeitgeber Teilzahlungen zu den vermögenswirksamen Leistungen an. Um die angebotenen Leistungen zu erhalten, ist die Eröffnung eines Bausparvertrages o. ä. bei einer Bank notwendig.
Betriebliche Altersvorsorge
Manchen Beschäftigten wird eine betriebliche Altersvorsorge bei Kassen- oder Direktversicherungen angeboten.Private Versicherungen
Sinnvoll kann auch der private Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Rentenzusatzversicherung bei einer Versicherung oder Bank sein.
Finanzamt
Um Freibeträge zu erhalten oder einen Steuerklassenwechsel vollziehen zu können, muss beim Finanzamt ein Antrag auf Lohnsteuerklassenwechsel gestellt werden. Dies ist der Fall z.B. bei einer Heirat, Scheidung oder für Elternteile mit alleinigem Sorgerecht. Hierfür sind je nach Sachlage Nachweise wie die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde, die Sorgerechtserklärung oder die Scheidungsurkunde beizufügen. Es werden Angaben zum Geburtsdatum, Geburtsname und Nachnamen, zum Wohnort, zum Familienstand, die Steueridentifikationsnummer benötigt. Ohne Antrag erfolgt eine automatische Einordnung in die Steuerklasse I.
Nach Ablauf des Jahres kann je nach steuerlicher Leistungsfähigkeit der oder des Beschäftigten die durch den Arbeitgeber einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer über die Einkommensteuererklärung festgesetzt und durch das Finanzamt über den Einkommensteuerbescheid zurückerstattet werden. In der Einkommensteuererklärung ist für das entsprechende Jahr unter anderem die Höhe des Einkommens anzugeben. Da die steuerliche Leistungsfähigkeit durch individuelle Lebensumstände beeinflusst wird, sind weitere Belege bereitzuhalten, wie z.B. für Kinderbetreuung, Bescheinigungen über Altersvorsorgebeiträge, Bescheinigungen über vermögenswirksame Leistungen, Spenden oder haushaltsnahe Dienstleistungen.
Beim Kontakt mit dem Finanzamt ist die Steueridentifikationsnummer von zentraler Bedeutung. Wurde diese verlegt kann beim Bundeszentralamt für Steuern online eine erneute Mitteilung beantragt werden.