Navigation und Service

Stand: Juli 2023

Umzug

Bei einem Umzug ist die Wohnsitzänderung der zuständigen Kommunalverwaltung mitzuteilen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Miet- oder Kaufobjekt handelt. Darüber hinaus sind je nach individueller Lebenslage weitere Stellen über die Adressänderung zu informieren und Dokumente umzuschreiben. Wer ins Ausland umziehen möchte, muss ebenfalls mehrere Anlaufstellen und Behördenkontakte beachten.

Rechtzeitig vor dem Umzug
Mit der Durchführung des Umzugs
Umzug ins Ausland
Wie zufrieden sind Bürgerinnen und Bürger mit ihren Behördenkontakten?
Hat Ihnen der Beitrag geholfen? Fragen, Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge.

Zum Öffnen der interaktiven Grafik bitte auf das Bild tippen oder klicken. Dort sind weitere Informationen zu den dargestellten Behörden abrufbar.


Rechtzeitig vor dem Umzug


Umzug mit Kleinkindern

Frühzeitig vor dem Umzug ist es ratsam, sich über das jeweilige Betreuungsangebot und die Anmeldebedingungen von Krippen und Kitas am neuen Wohnort zu informieren, um aufgrund etwa begrenzter Plätze unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Befindet sich das Kind bereits in einer Betreuungseinrichtung am alten Wohnort, muss es zunächst abgemeldet und am neuen Wohnort angemeldet werden. Bleibt das Kind in der bisherigen Betreuungseinrichtung, erfolgt die Adressmitteilung bei dieser Einrichtung.

Bei Betreuung schulpflichtiger Kinder

Wird bei schulpflichtigen Kindern aufgrund des Umzuges ein Schulwechsel nötig, muss das Kind an einer Schule am neuen Wohnort angemeldet werden. Welche Formulare benötigt werden, kann vor Ort über das Sekretariat an der jeweiligen Schule in Erfahrung gebracht werden. Erfolgt der Schulwechsel über Bundesländergrenzen hinweg ist es hilfreich, sich vorab mit dem jeweiligen Schulsystem vertraut zu machen. Steht trotz Umzugs kein Schulwechsel an, beispielsweise beim Umzug innerhalb des Schulbezirks, muss der Schule lediglich die neue Adresse mitgeteilt werden. Im Regelfall werden Grundschulkinder derjenigen Schule im Schulbezirk zugewiesen, die ihrem Wohnort am nächsten liegt. Bei einem Umzug in einen anderen Schulbezirk kann es sinnvoll sein, mit der Schulleitung oder dem Schulamt Kontakt aufzunehmen, wenn das Kind auf der bisherigen Schule bleiben soll.

Nutzung von Post- und Kommunikationsdienstleistungen

Sämtliche Anbieter sind rechtzeitig vor dem Umzug zu informieren, um die problemlose Nutzung der Dienste direkt nach dem Umzug sicherzustellen. Damit Brief- und Paketsendungen nicht verloren gehen und diese die neue Adresse erreichen, sollten die genutzten Zustelldienste frühzeitig vor dem Umzugstermin informiert und wo möglich ein Nachsendeauftrag eingerichtet werden.

Sozialwohnung

Sofern individuelle Voraussetzungen erfüllt werden, kann eine öffentlich geförderte Wohnung bezogen werden. Hierfür ist im Vorfeld bei der zuständigen Kommunalverwaltung ein ent­sprechender Wohnberechtigungsschein zu beantragen. Die Bescheinigung ist ein­kommens­abhängig und beinhaltet verschiedene Auflagen. Je nach persönlicher Lebenssituation, Bundesland oder Kommune kann die Vorlage unterschiedlicher Nachweise erforderlich sein, wie beispielsweise Ausweis­dokumente, Einkommens­nachweise oder Urkunden über den aktuellen Familienstand. Weitere Informationen kann das am Wohnort zuständige Sozial- oder Wohnungs­amt geben.


Mit der Durchführung des Umzugs


Umzug in einen Haupt- oder Nebenwohnsitz

Die Pflicht zur Meldung des aktuellen Wohnsitzes ist im Bundesmeldegesetz geregelt. Wer einen Haupt- oder Nebenwohnsitz bezieht, muss dies innerhalb von einer bis zwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Bei verspäteter Mitteilungsänderung des Wohnsitzes können Bußgelder verhängt werden. Bei einem Zuzug aus einer Kommune innerhalb Deutschlands ist die Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde nicht erforderlich. Handelt es sich dagegen um die Aufgabe einer Zweitwohnung, muss diese bei der Meldebehörde abgemeldet werden. Vorzulegen sind vor allem die Ausweisdokumente aller Haushaltsangehörigen, wie die Personalausweise oder Reisepässe als gültige Identitätsnachweise und die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters.

Die Anmeldung des Zweitwohnsitzes ist besonders unter steuerlichen Aspekten relevant – so erheben einige Kommunen eine Zweitwohnungssteuer. Welche Bestimmungen im Einzelfall gelten, kann bei der zuständigen Kommunalverwaltung in Erfahrung gebracht werden.

Kfz-Ummeldung

Wenn sich mit dem Umzug der Zulassungsbezirk ändert, muss auch das Fahrzeug umgemeldet werden. Dann sind in der Zulassungsbehörde grundsätzlich die gleichen Dokumente vorzulegen, wie bei der Zulassung. Weitere Informationen zur Kfz-Ummeldung finden Sie in der Lebenslage Führerschein / Fahrzeug an-, ab- oder ummelden. Es ist darüber hinaus zu beachten, dass es zwischen den verschiedenen Zulassungsbezirken und Bundesländern Unterschiede bei der Durchführung der Kfz-Ummeldung gibt.

Erfolgt der Umzug innerhalb eines Kfz-Zulassungsbezirks, führen möglicherweise einige Kommunalverwaltungen die nötige Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren durch, sodass der Gang zur Kfz-Zulassungsstelle entfällt.

Umzug mit einem Hund

Erfolgt der Umzug mit einem Hund innerhalb der Gemeinde genügt eine Ummeldung, während bei einem Umzug in eine andere Gemeinde der Hund am alten Wohnort zunächst ab- und dann am neuen Wohnort wieder angemeldet werden muss.

Die Adressänderung ist derjenigen Stelle in der Kommunal­verwaltung mitzuteilen, die für den Einzug der Hundesteuer zuständig ist. Dies können im Einzelfall eine Unterabteilung des Ordnungsamtes oder auch die Stadtkasse sein. Im Regelfall genügt zur Ummeldung des Hundes eine formlose, schriftliche Mitteilung.

Krankenkasse

Um die Krankenkasse über den Umzug zu informieren, genügt üblicherweise eine schriftliche oder telefonische Mitteilung der neuen Adresse. Einige Krankenkassen bieten hierzu auch den Online-Mitgliederbereich an, in dem die neuen Adressdaten durch das Mitglied selbst geändert werden können. Darüber hinaus kann es je nach Krankenkasse sein, dass eine Kopie der Meldebescheinigung oder des Personalausweises als Nachweis vorzulegen ist.

Rundfunkbeitrag

Im Formularbereich des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice können die Adressdaten geändert werden.

Umzug und Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Dem vor Ort zuständigen BAföG-Amt genügt grundsätzlich eine formlose schriftliche oder telefonische Information, während dem Bundesverwaltungsamt im Rahmen der Rückzahlung ein Online-Formular mit der neuen Adresse zu übermitteln ist. Hinweis: das zuständige Amt für Ausbildungsförderung ist nicht grundsätzlich verpflichtet, neue Adressdaten im Nachgang der Antragstellung an das Bundesverwaltungsamt zu übermitteln. Daher besteht während bzw. nach dem Bezug von Leistungen bis zu deren vollständigen Tilgung eine Mitteilungspflicht der Empfängerin bzw. des Empfängers über jede Adressänderung. Wenn die neuen Adressdaten durch das Bundesverwaltungsamt selbst ermittelt werden müssen, können Kosten in Höhe von mindestens 25 Euro entstehen und in Rechnung gestellt werden.

Bezug von Sozialleistungen

Werden Sozialleistungen bezogen, müssen die jeweils vor und nach dem Umzug zuständigen Institutionen, wie die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder das Amt für Soziales rechtzeitig über den Umzug informiert werden. Die Mitteilung erfolgt entweder persönlich oder über entsprechende Formulare, die bei den zuständigen Behörden auch online verfügbar sind. Somit kann sichergestellt werden, dass die Leistungen nahtlos fortgezahlt werden.

Im Rahmen des Umzugs kann bei der Arbeitsagentur unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss, beim Jobcenter eine Kostenübernahme oder beim zuständigen Amt für Soziales möglicherweise eine Umzugsbeihilfe beantragt werden. Die zuständigen Behörden geben nähere Informationen über die individuellen Möglichkeiten.

Wohngeld

Bei Bezug einer neuen Wohnung muss ein Wohngeldantrag neu gestellt werden. Da der Umzug sich auf den Wohngeldanspruch auswirken kann, wird infolgedessen auch eine Neuberechnung durchgeführt.

Umzug beim Erhalt von Kindergeld

Bei Bezug von Kindergeld ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit über den Umzug zu informieren. Über den Online-Formulardienst der Bundesagentur für Arbeit oder die Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes sind entsprechende Formulare verfügbar.

Umzug und Steuererklärungspflicht

Wird zur Zeit des Umzugs ein Steuerbescheid oder eine andere Mitteilung erwartet, ist es sinnvoll, das Finanzamt schriftlich unter Angabe der Steuernummer über die neue Adresse zu informieren. Wird beim neu zuständigen Finanzamt die Einkommensteuererklärung abgegeben, fordert das Finanzamt im Regelfall die bisherigen Unterlagen beim früher zuständigen Finanzamt an.

Bezieher und Bezieherinnen von Altersrente oder Selbstständige

Unter Angabe der Rentenversicherungsnummer können Rentnerinnen und Rentner beim Rentenservice der Deutschen Post eine entsprechende Änderungsmitteilung vornehmen. Selbstständige können die Rentenversicherung hierzu direkt online kontaktieren. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erledigt dies üblicherweise der Arbeitgeber.


Umzug ins Ausland


EU-Land oder Nicht-EU-Land

Wer in ein anderes Land umziehen möchte, hat viele Dinge zu beachten. Zunächst ist es entscheidend, ob der Umzug in ein EU-Land oder ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt. Jeder EU-Bürger und jede EU-Bürgerin kann grundsätzlich ohne Visum in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, des EWR (EU zuzüglich Island, Liechtenstein und Norwegen) und die Schweiz einreisen und einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Dieses Recht wird als Freizügigkeitsrecht bezeichnet und äußert sich in Arbeitnehmer-, Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit. Dies gilt für länger als drei Monate, wenn eine Erwerbstätigkeit oder ausreichende Existenzmittel nachgewiesen werden. Um dieses Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen zu können, ist der Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erforderlich. Erfolgt der Umzug in ein EU-Drittland bzw. ein Land, in dem dieses Freizügigkeitsrecht nicht gilt, so wird in der Regel ein Visum erforderlich, das eine entsprechende Aufenthalts- und darauf folgende Arbeitserlaubnis sicherstellt.

Die folgenden Abschnitte nennen wichtige und empfehlenswerte Behördenkontakte und geben einen ersten Überblick über Anlaufstellen, wenn ein Umzug ins Ausland geplant ist. Steht ein Umzug außerhalb der EU an, ist es besonders wichtig die notwendigen Dokumente vorzubereiten und vorzuhalten. Aber auch beim Umzug innerhalb der EU sind viele Dinge zu beachten und Fragen zu klären, wie beispielsweise im Zusammenhang mit Steuern, Finanzen, Schule, Bildung, Versicherungen, Post und weiteren Dienstleistungen.


Befolgung der Einfuhr- und Einreisebestimmungen sowie Vorbereitung der Dokumente

Wenn der Umzug in ein EU-Drittland führt, sollte die Botschaft bzw. diplomatische Vertretung des Ziellandes kontaktiert werden, um Informationen über die aktuell geltenden Einreise- und Einfuhrbestimmungen zu erhalten sowie alle notwendigen Formalitäten, wie z.B. der Erwerb eines Visums und einer Arbeitserlaubnis zu klären. Alternativ bietet auch das Auswärtige Amt eine Fülle hilfreicher Informationen. Seit Ausbruch der Corona-Pandemie ist es auch vor einem Grenzübertritt innerhalb der EU ratsam, sich vorab über aktuelle Einreisebestimmungen zu informieren. Aktuelle Reisehinweise und Einreisebestimmungen veröffentlicht das Auswärtige Amt stets auch im Internet unter www.auswaertiges-amt.de.

Erfolgt der Umzug mit einem Hausstand außerhalb der EU, so sollten Informationen über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei der zuständigen Zollbehörde eingeholt werden, damit die Anmeldung des Umzugsguts (Ausfuhranmeldung) erfolgen kann. Innerhalb der EU herrscht in weiten Teilen Zollfreiheit. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Umzugsgut auch außerhalb der EU abgabenfrei eingeführt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein längerer Aufenthalt im Zielland (hier differieren die Vorschriften je nach Land zwischen sechs Monaten und einem Jahr). Die Mitnahme eines Kraftfahrzeuges ist nicht in allen Ländern abgabenfrei.

Bei einem Umzug außerhalb der Europäischen Union wird der EU-Führerschein möglicherweise nicht oder nur für einen bestimmten Zeitraum anerkannt. In diesem Fall kann bei der Fahrerlaubnisbehörde ein internationaler Führerschein beantragt werden. Die für das Zielland aktuellen Bestimmungen sind bei deutschen Automobilklubs erhältlich.

Schule und Bildung

Wenn schulpflichtige Kinder am Umzug beteiligt sind, müssen sie an der bisherigen Schule abgemeldet werden. Welche Aufnahmebedingungen und Anmeldeformalitäten an der ausgewählten Schule des Ziellandes gelten und welche Schulabschlüsse anerkannt werden, kann an der Schulbehörde des Ziellandes in Erfahrung gebracht werden.

Fragen im Zusammenhang mit einem Studienaufenthalt, einem Praktikum oder einer Berufsausbildung im Ausland können folgende Organisationen beantworten:
Akademisches Auslandsamt der zuständigen Hochschule
Deutscher Akademischer Auslandsdienst (DAAD)

Informationen zur Anerkennung von Studien- und Berufsabschlüssen gibt es bei den nachstehenden Einrichtungen:
Bundesinstitut für Berufsbildung
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder

Steuern und Versicherungen

Je nachdem, wo Einkünfte erzielt und besteuert werden und ob mit dem Zielland ein Doppelbesteuerungsabkommen gilt, sollte mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatungskanzlei vorab Kontakt aufgenommen werden, um besteuerungsrechtliche Fragen zu klären. Das Bundesministerium der Finanzen bietet im Internet eine Übersicht, welche Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland bestehen.

Vor dem Umzug ins Ausland stellen sich viele versicherungsrechtliche Fragen, die gemeinsam mit den jeweiligen Trägern beantwortet werden können.

Umzugsgut und Postsendungen

Der Bundesverband Möbelspedition e.V. bietet Beratung und Information über international agierende Spediteure, wenn der Umzug mit Hilfe eines Umzugsunternehmens erfolgen soll.

Damit Brief- und Paketsendungen nicht verloren gehen und diese die neue Adresse erreichen, sollten die genutzten Zustelldienste frühzeitig vor dem Umzugstermin informiert und wo möglich ein Nachsendeauftrag ins Ausland eingerichtet werden.

Mit dem Umzug ins Ausland: Abmeldung der bisherigen Wohnung

Der Auszug aus der bisherigen Wohnung in Deutschland ist der Meldebehörde innerhalb einer Woche mitzuteilen. Die Adresse der neuen Wohnung oder der weitere Verbleib muss ebenfalls angezeigt werden. Bei der Inanspruchnahme von Leistungen durch die deutsche Auslandsvertretung kann es anderenfalls zu erheblichen Problemen und Zeitverzögerungen führen. Darüber hinaus können höhere Gebühren anfallen oder Vorgänge wie eine Passbeantragung überhaupt nicht vor Ort im Ausland durchgeführt werden, wenn noch die Behörde am alten Wohnort zuständig ist.

Wie zufrieden sind die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Behördenkontakten?

Mehr als 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger beurteilen den Kontakt zum Einwohner­meldeamt eher oder sehr zufrieden. Etwa 7 Prozent der Befragten äußern sich gemischt. Bei der Kfz-Zulassungsstelle gibt es einen geringen Anteil eher unzufriedener Bewertungen. Adressummeldungen und -umschreibungen erhalten bei den Befragten ähnlich hohe Zufriedenheitswerte zwischen 1,4 und 1,1.



Hat Ihnen der Beitrag geholfen?

Bereichsmenu

Zusatzinformationen

Hier finden Sie Ihre zuständige Behörde:

Telefonischer Behörden­kontakt

Für alle Verwaltungsfragen können Sie die Behördennummer 115 kontaktieren.

Servcie-Nummer Agentur für Arbeit: 0 800 / 4 5555 00

BAföG-Hotline: 0 800 / 2 23 63 41

Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung: 0 800 / 1000 4800

Auswärtiges Amt: 030 / 5000 2000

Zoll, Allgemeine Anfragen Privatpersonen: 0 351 / 44 834 - 590

Fragen, Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge? Vermissen Sie etwas?

* Pflichtangabe

Logo von destatis